Luther 1984: | Aber wenn das Volk des Landes vor den HERRN kommt an den Feiertagen, dann sollen die, die zum Tor im Norden hineingehen, um anzubeten, durch das Tor im Süden wieder hinausgehen, und die, die zum Tor im Süden hineingehen, sollen durch das Tor im Norden wieder hinausgehen und sollen nicht wieder durch das Tor hinausgehen, durch das sie hineingegangen sind, sondern sollen durch das Tor gegenüber hinausgehen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn dagegen das Volk des Landes-a- an den Festen vor dem HErrn erscheint, so soll, wer durch das Nordtor eingetreten ist, um anzubeten, durch das Südtor wieder hinausgehen, und wer durch das Südtor eingetreten ist, soll durch das Nordtor wieder hinausgehen: niemand soll durch dasselbe Tor zurückkehren, durch das er hereingekommen ist, sondern er soll durch das gegenüberliegende hinausgehen; -a) V. 3. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und wenn das Volk des Landes an den Festtagen-a- vor den HERRN kommt-b-: wer durch das Nordtor hineingeht, um anzubeten, soll durch das Südtor hinausgehen; und wer durch das Südtor hineingeht, soll durch das Nordtor hinausgehen; er soll nicht durch das Tor zurückkehren, durch das er hineingegangen ist, sondern geradeaus-1- soll er hinausgehen. -1) w: (durch) das ihm Gegenüber(liegende). a) Hesekiel 36, 38; 44, 24. b) 2. Mose 23, 14-17. |
Schlachter 1952: | Wenn aber das Volk des Landes an den hohen Festen vor den HERRN kommt, so soll, wer zum nördlichen Tor hineingeht, um anzubeten, durch das südliche Tor wieder hinausgehen; wer aber zum südlichen Tor hineingeht, soll zum nördlichen Tor wieder hinausgehen; man soll nicht durch das gleiche Tor, durch welches man eingetreten ist, zurückkehren, sondern gerade vor sich hinausgehen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn aber das Volk des Landes an den hohen Feiertagen vor den HERRN kommt, so soll, wer zum nördlichen Tor hineingeht, um anzubeten, durch das südliche Tor wieder hinausgehen; wer aber zum südlichen Tor hineingeht, soll zum nördlichen Tor wieder hinausgehen; man soll nicht durch das gleiche Tor, durch das man eingetreten ist, zurückkehren, sondern gerade vor sich hinausgehen. |
Zürcher 1931: | Wenn das Volk an den Festen vor den Herrn kommt, so soll, wer durch das Nordtor hereinkommt, um anzubeten, durch das Südtor hinausgehen, und wer durch das Südtor hereinkommt, soll durch das Nordtor hinausgehen; keiner soll durch das Tor zurückkehren, durch das er hereingekommen ist, sondern er soll durch das gegenüberliegende hinausgehen. |
Luther 1912: | Aber das Volk im Lande, so vor den Herrn kommt auf die hohen Feste und zum Tor gegen Mitternacht hineingeht, anzubeten, das soll durch das Tor gegen Mittag wieder herausgehen; und welche zum Tor gegen Mittag hineingehen, die sollen zum Tor gegen Mitternacht wieder herausgehen; und sollen nicht wieder zu dem Tor hinausgehen, dadurch sie hinein sind gegangen, sondern stracks vor sich hinausgehen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Und wann das Volk des Lands vor IHN kommt zu den Begegnungszeiten, wer des Wegs durchs Nordtor kam sich niederzuwerfen gehe des Wegs durchs Südtor, und wer des Wegs durchs Südtor kam gehe des Wegs durchs nördliche Tor, man kehre nicht des Wegs durchs Tor, aus dem man kam, sondern dem gegenüber gehe man fort. |
Tur-Sinai 1954: | Wenn aber das Volk des Landes vor den Ewigen tritt zu den Festzeiten, so soll der, der durch das Nordtor kommt, um sich niederzuwerfen, durch das Südtor hinausgehn, und wer durch das Südtor hineinkommt, der gehe durch das Nordtor hinaus; er kehre nicht durch das Tor, durch welches er hineingekommen, zurück, sondern geradeaus vor sich sollen sie hinausgehn. |
Luther 1545 (Original): | Aber das Volck im Lande, so fur den HERRN kompt, auff die hohen Feste, vnd zum thor gegen mitternacht hinein gehet, an zu beten, Das sol durch das thor gegen mittag wider her aus gehen. Vnd welche zum thor gegen mittag hinein gehen, die sollen zum thor gegen mitternacht wider her aus gehen. Vnd sollen nicht wider zu dem thor hin aus gehen, da durch sie hinein sind gegangen, sondern stracks fur sich hin aus gehen, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Aber das Volk im Lande, so vor den HERRN kommt auf die hohen Feste und zum Tor gegen Mitternacht hineingehet anzubeten, das soll durch das Tor gegen Mittag wieder herausgehen; und welche zum Tor gegen Mittag hineingehen, die sollen zum Tor gegen Mitternacht wieder herausgehen und sollen nicht wieder zu dem Tor hinausgehen, dadurch sie hinein sind gegangen, sondern stracks vor sich hinausgehen. |
NeÜ 2024: | Und wenn die Israeliten an den Festtagen kommen, um Jahwe anzubeten, sollen die, die durch das Nordtor kommen, wieder zum Südtor hinausgehen, und die durch das Südtor kommen, durch das Nordtor. Sie sollen den Vorhof immer durch das gegenüberliegende Tor wieder verlassen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und wenn das Volk des Landes zu den Festzeiten vor das Angesicht Jahwehs kommt: wer durch das Nordtor hineingeht, um zu huldigen, soll durch das Südtor hinausgehen. Und wer durch das Südtor hineingeht, soll durch das Nordtor hinausgehen. Er soll nicht durch das Tor zurückkehren, durch das er hineingegangen ist, sondern geradeaus soll er hinausgehen. -Parallelstelle(n): 2. Mose 23, 14-17 |
English Standard Version 2001: | When the people of the land come before the LORD at the appointed feasts, he who enters by the north gate to worship shall go out by the south gate, and he who enters by the south gate shall go out by the north gate: no one shall return by way of the gate by which he entered, but each shall go out straight ahead. |
King James Version 1611: | But when the people of the land shall come before the LORD in the solemn feasts, he that entereth in by the way of the north gate to worship shall go out by the way of the south gate; and he that entereth by the way of the south gate shall go forth by the way of the north gate: he shall not return by the way of the gate whereby he came in, but shall go forth over against it. |
Westminster Leningrad Codex: | וּבְבוֹא עַם הָאָרֶץ לִפְנֵי יְהוָה בַּמּֽוֹעֲדִים הַבָּא דֶּרֶךְ שַׁעַר צָפוֹן לְהִֽשְׁתַּחֲוֺת יֵצֵא דֶּרֶךְ שַׁעַר נֶגֶב וְהַבָּא דֶּרֶךְ שַׁעַר נֶגֶב יֵצֵא דֶּרֶךְ שַׁעַר צָפוֹנָה לֹא יָשׁוּב דֶּרֶךְ הַשַּׁעַר אֲשֶׁר בָּא בוֹ כִּי נִכְחוֹ יצאו יֵצֵֽא |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 46, 1: Dieser Abschnitt geht weiter auf die Opfer ein und behandelt 1.) den Sabbat und Neumond (V. 1-8), 2.) verordnete Festtage (911), 3.) freiwillige Opfergaben (V. 12) und 4.) tägliche Opfer (V. 13-15). Vgl. 4. Mose 28, 1-15 zu einer Zusammenfassung der früheren mosaischen Details. 46, 1 Das Tor … geschlossen bleiben. Das Schließen des Tores für sechs Tage scheint dem Zweck zu dienen, dem Sabbat und dem Neumond besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Bezüglich dieser Tage hat Israel in früheren Zeiten im Großen und Ganzen versagt und wurde dafür gerichtet (Jeremia 17, 22-27; vgl. 2. Chronik 36, 21). Der Sabbat wird für das wiederhergestellte und erneuerte Israel neu eingesetzt werden. Man beachte hier, dass heutige Sabbat-Verfechter übersehen, dass der Sabbat weit mehr umfasste als nur Ruhe von der Arbeit, sondern auch spezielle Opfer beinhaltete. Es ist inkonsequent, einen Teil der Sabbatverordnung zu halten und den anderen Teil zu missachten. |