Luther 1984: | -a-Entsteht ein dauernder Schaden, so sollst du geben Leben um Leben, -a) V. 23-24: 3. Mose 24, 19.20; 5. Mose 19, 21; Matthäus 5, 38. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn aber ein bleibender Leibesschaden entsteht, so sollst du geben-1-: Leben um Leben, -1) o: so gilt. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Falls aber ein (weiterer) Schaden entsteht, so sollst du geben Leben um Leben, |
Schlachter 1952: | Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du geben: Leben um Leben, |
Zürcher 1931: | Entsteht aber ein (weiterer) Schaden, so sollst du geben Leben um Leben, -3. Mose 24, 20. |
Luther 1912: | Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, - 3. Mose 24, 19.20; 5. Mose 19, 21; Matthäus 5, 38. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Geschieht das Ärgste aber, dann gib Lebenersatz für Leben - |
Tur-Sinai 1954: | Tritt aber ein Unglücksfall ein, so setze: Leben um Leben, |
Luther 1545 (Original): | Kompt jr aber ein schaden draus, So sol er lassen, Seele vmb seele, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, |
NeÜ 2024: | Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Geschieht aber Schaden, so sollst du geben Seele(a) um Seele, -Fussnote(n): (a) i. S. v.: Leben um Leben |
English Standard Version 2001: | But if there is harm, then you shall pay life for life, |
King James Version 1611: | And if [any] mischief follow, then thou shalt give life for life, |
Westminster Leningrad Codex: | וְאִם אָסוֹן יִהְיֶה וְנָתַתָּה נֶפֶשׁ תַּחַת נָֽפֶשׁ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 21, 23: Vgl. 3. Mose 24, 19.20; 5. Mose 19, 21. Das Prinzip der Vergeltung bzw. das lex taliones wurde angewendet, wenn entweder Mutter oder Kind Schaden nahmen. Die Strafe entsprach dem Schaden, der dem Opfer zugefügt wurde, durfte diesen Schaden aber nicht übersteigen. Dieses Gesetz schütze das Wohlergehen von Schwangeren, sodass unabsichtliche Körperverletzung eine grobe Fahrlässigkeit war. Hinsichtlich der Diskussion um Abtreibung ist hier bedeutsam, dass der Embryo als Person betrachtet wurde und somit der Täter für den Tod oder die Verletzung des Embryos verantwortlich gemacht wurde. |