Luther 1984: | Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat, |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn ferner jemand seinem Nächsten-1- einen Leibesschaden zufügt, so soll man ihm ebenso tun, wie er getan hat: -1) o: Volksgenossen. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wenn jemand seinem Nächsten einen Schaden-1- zufügt: wie er getan hat, so soll ihm getan werden: -1) w: einen Makel. |
Schlachter 1952: | Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat: |
Schlachter 2000 (05.2003): | Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm das tun, was er getan hat: |
Zürcher 1931: | Und wer seinem Nächsten einen Schaden zufügt, dem soll man tun, wie er getan hat: |
Luther 1912: | Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat, - 2. Mose 21, 23-25. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wenn jemand seinem Volksgesellen ein Gebrest zufügt: wie er tat, so werde ihm getan, |
Tur-Sinai 1954: | Und wenn jemand seinem Nächsten einen Leibesschaden zufügt - wie er getan, so tue man ihm. |
Luther 1545 (Original): | Vnd wer seinen Nehesten verletzt, Dem sol man thun, wie er gethan hat, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und wer seinen Nächsten verletzet, dem soll man tun wie er getan hat: |
NeÜ 2024: | Wenn jemand seinem Nächsten einen Schaden zufügt, soll man ihm antun, was er getan hat. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und wenn jemand seinem Volksangehörigen ein Gebrechen(a) zufügt, [gilt]: Wie er getan hat, so werde ihm getan: -Fussnote(n): (a) o.: einen körperlichen Schaden; eigtl.: einen Makel; so a. in V. 20. -Parallelstelle(n): 3. Mose 24, 20; Obadja 1, 15 |
English Standard Version 2001: | If anyone injures his neighbor, as he has done it shall be done to him, |
King James Version 1611: | And if a man cause a blemish in his neighbour; as he hath done, so shall it be done to him; |
Westminster Leningrad Codex: | וְאִישׁ כִּֽי יִתֵּן מוּם בַּעֲמִיתוֹ כַּאֲשֶׁר עָשָׂה כֵּן יֵעָשֶׂה לּֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 24, 10: In diesem Abschnitt geht es um die Sünde der Lästerung. Vgl. 2. Mose 20, 7; 22, 28. 24, 10 der Sohn. Dies ist ein weiteres historisches Beispiel für Lästerung außer dem Vorfall mit Nadab und Abihu (10, 1.2). Der Lästerer war einer von den »vielen Mischlingen«. Das Volk übertrug seine Schuld auf ihn. |