Luther 1984: | und sollt das Fest dem HERRN halten jährlich sieben Tage lang. Das soll eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, daß sie im siebenten Monat so feiern. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Dies Fest sollt ihr alljährlich sieben Tage lang zu Ehren des HErrn feiern; diese Verordnung hat ewige Geltung für alle eure künftigen Geschlechter: im siebten Monat sollt ihr es feiern. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und ihr sollt es sieben Tage im Jahr als Fest für den HERRN feiern: eine ewige Ordnung für eure Generationen-a-; im siebten Monat sollt ihr es feiern. -a) V. 14.21. |
Schlachter 1952: | Und sollt also dem HERRN das Fest halten, sieben Tage lang im Jahr. Das soll eine ewige Ordnung sein für eure Geschlechter, daß ihr im siebenten Monat also feiert. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und so sollt ihr dem HERRN das Fest halten, sieben Tage lang im Jahr. Das soll eine ewige Ordnung sein für eure Geschlechter, dass ihr dieses im siebten Monat feiert. |
Zürcher 1931: | jedes Jahr sollt ihr es sieben Tage lang feiern als ein Fest des Herrn. Das ist ewiggültige Satzung für euch von Geschlecht zu Geschlecht: im siebenten Monat sollt ihr es feiern. |
Luther 1912: | Und sollt also dem Herrn das Fest halten sieben Tage des Jahres. Das soll ein ewiges Recht sein bei euren Nachkommen, daß sie im siebenten Monat also feiern. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Begeht es als Festreihgang IHM ein Tagsiebent im Jahr, Weltzeit-Satzung für eure Geschlechter. In der siebenten Neuung begeht es. |
Tur-Sinai 1954: | Und feiert es als Fest dem Ewigen sieben Tage im Jahr; eine ewige Satzung für eure Geschlechter; im siebenten Monat sollt ihr es feiern. |
Luther 1545 (Original): | vnd solt also dem HERRN, des jars das Fest halten sieben tage. Das sol ein ewigs Recht sein bey ewrn Nachkomen, das sie im siebenden monden also feiren. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und sollt also dem HERRN des Jahrs das Fest halten sieben Tage. Das soll ein ewiges Recht sein bei euren Nachkommen, daß sie im siebenten Monden also feiern. |
NeÜ 2024: | Jedes Jahr sollt ihr dieses Fest im Oktober sieben Tage lang für Jahwe feiern. Das ist eine immerwährende Ordnung für alle Generationen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und ihr sollt es feiern als Fest für Jahweh, sieben Tage im Jahr: eine ewige Satzung, auf [alle] eure Geschlechter hin. Im siebenten Monat sollt ihr es feiern. -Parallelstelle(n): 4. Mose 29, 12; 5. Mose 12, 12; Nehemia 8, 18 |
English Standard Version 2001: | You shall celebrate it as a feast to the LORD for seven days in the year. It is a statute forever throughout your generations; you shall celebrate it in the seventh month. |
King James Version 1611: | And ye shall keep it a feast unto the LORD seven days in the year. [It shall be] a statute for ever in your generations: ye shall celebrate it in the seventh month. |
Westminster Leningrad Codex: | וְחַגֹּתֶם אֹתוֹ חַג לַֽיהוָה שִׁבְעַת יָמִים בַּשָּׁנָה חֻקַּת עוֹלָם לְדֹרֹתֵיכֶם בַּחֹדֶשׁ הַשְּׁבִיעִי תָּחֹגּוּ אֹתֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 23, 1 - 27, 34: In diesem Abschnitt werden Themen der Heiligkeit behandelt, die die Nation als ganze betreffen. 23, 1 - 24, 9 Hier werden die besonderen Feste Israels erklärt. Vgl. 2. Mose 23, 14-17; 4. Mose 28, 1-29, 40; 5. Mose 16, 1-17. 23, 1 Dieser Abschnitt stellt Tage heraus, die dem Herrn heilig sind. Nach dem Sabbat (V. 3) werden die Feste in zeitlicher Reihenfolge des Kalenders angeführt (V. 4-44). |