Luther 1984: | Wenn nun der HERR, dein Gott, eine Stätte erwählt, daß sein Name daselbst wohne, sollt ihr dahin bringen alles, was ich euch gebiete: eure Brandopfer, eure Schlachtopfer, eure Zehnten, eure heiligen Abgaben und alle eure auserlesenen Gelübdeopfer, die ihr dem HERRN geloben werdet. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | dann sollt ihr an die Stätte, die der HErr, euer Gott, zur Wohnung für seinen Namen erwählen wird, alles das bringen, was ich euch gebiete: eure Brand- und Schlachtopfer, eure Zehnten und die Hebeopfer, die ihr darbringt, und alle eure auserlesenen Gelübdeopfer-1-, die ihr dem HErrn geloben werdet. -1) w: alle Auswahl eurer Gelübde, d.h. alles Vortrefflichste, das ihr gelobt habt. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | dann soll es geschehen: die Stätte, die der HERR, euer Gott, erwählen wird, seinen Namen dort wohnen zu lassen-a-, dahin sollt ihr alles bringen, was ich euch gebiete: eure Brandopfer und eure Schlachtopfer, eure Zehnten und das Hebopfer eurer Hand und all das Auserlesene eurer Gelübde, die ihr dem HERRN geloben werdet-b-. -a) s. Anm. zu V. 5. b) 5. Mose 14, 23; 15, 19.20; 2. Chronik 7, 12; Psalm 116, 17-19. |
Schlachter 1952: | Wenn nun der HERR, euer Gott, einen Ort erwählt, daß sein Name daselbst wohne, so sollt ihr dorthin bringen alles, was ich euch gebiete: eure Brandopfer und eure Schlachtopfer, eure Zehnten, eurer Hände Hebopfer und alle eure auserlesenen Gelübde, die ihr dem HERRN geloben werdet, |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und so soll es sein: An den Ort, den der HERR, euer Gott, erwählt, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, dorthin sollt ihr alles bringen, was ich euch gebiete: eure Brandopfer und eure Schlachtopfer, eure Zehnten und das Hebopfer von eurer Hand und all eure auserlesenen Gelübde, die ihr dem HERRN geloben werdet. |
Zürcher 1931: | Dann sollt ihr an die Stätte, die der Herr, euer Gott, erwählt, dass er seinen Namen daselbst wohnen lasse, alles bringen, was ich euch gebiete: eure Brandopfer und Schlachtopfer, eure Zehnten und Hebeopfer und alle eure auserlesenen Gaben, die ihr dem Herrn geloben werdet, |
Luther 1912: | Wenn nun der Herr, dein Gott, einen Ort erwählt, daß sein Name daselbst wohne, sollt ihr dahin bringen alles, was ich euch gebiete: eure Brandopfer, eure andern Opfer, eure Zehnten, eurer Hände Hebe und alle eure freien Gelübde, die ihr dem Herrn geloben werdet. |
Buber-Rosenzweig 1929: | dann seis: der Ort, den ER euer Gott erwählen wird, seinen Namen dort einwohnen zu lassen, dorthin führet alles, was ich euch gebiete, eure Darhöhungen und eure Schlachtmahle, eure Zehnten und die Hebe eurer Hand und alle Auswahl eurer Gelübde, die ihr IHM gelobet, |
Tur-Sinai 1954: | dann soll es sein: Der Ort, den der Ewige, euer Gott, erwählen wird, seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, dahin bringt alles, was ich euch befehle: Eure Hochopfer und eure Schlachtopfer, eure Zehnten und die Hebegabe eurer Hand und alle Gelübde eurer Wahl, die ihr dem Ewigen gelobt. |
Luther 1545 (Original): | Wenn nun der HERR dein Gott einen Ort erwelet, das sein Name da selbs wone, Solt jr daselbs hin bringen, alles was ich euch gebiete, ewr Brandopffer, ewr ander Opffer, ewr Zehenden, ewr hende Hebe, vnd alle ewre freie Gelübde, die jr dem HERRN geloben werdet. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn nun der HERR, dein Gott, einen Ort erwählet, daß sein Name daselbst wohne, sollt ihr daselbst hinbringen alles, was ich euch gebiete: eure Brandopfer, eure anderen Opfer, eure Zehnten, eurer Hände Hebe und alle eure freien Gelübde, die ihr dem HERRN geloben werdet. |
NeÜ 2024: | dann sollt ihr alle eure Brand- und Schlachtopfer, eure Zehnten, eure Hebopfer und die auserlesenen Gaben, die ihr Jahwe feierlich versprochen habt, ausschließlich an den Ort bringen, den Jahwe, euer Gott, auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und ‹dann› soll es geschehen: Die Stätte, die sich Jahweh, euer Gott, erwählen wird, seinen Namen dort wohnen zu lassen, dorthin sollt ihr alles bringen, was ich euch gebiete: eure Brandopfer und eure Schlachtopfer, eure Zehnten und das Hebopfer eurer Hand und alle erlesenen Gelübde[opfer], die ihr Jahweh geloben werdet. -Parallelstelle(n): 5. Mose 12, 5 |
English Standard Version 2001: | then to the place that the LORD your God will choose, to make his name dwell there, there you shall bring all that I command you: your burnt offerings and your sacrifices, your tithes and the contribution that you present, and all your finest vow offerings that you vow to the LORD. |
King James Version 1611: | Then there shall be a place which the LORD your God shall choose to cause his name to dwell there; thither shall ye bring all that I command you; your burnt offerings, and your sacrifices, your tithes, and the heave offering of your hand, and all your choice vows which ye vow unto the LORD: |
Westminster Leningrad Codex: | וְהָיָה הַמָּקוֹם אֲשֶׁר יִבְחַר יְהוָה אֱלֹהֵיכֶם בּוֹ לְשַׁכֵּן שְׁמוֹ שָׁם שָׁמָּה תָבִיאוּ אֵת כָּל אֲשֶׁר אָנֹכִי מְצַוֶּה אֶתְכֶם עוֹלֹתֵיכֶם וְזִבְחֵיכֶם מַעְשְׂרֹֽתֵיכֶם וּתְרֻמַת יֶדְכֶם וְכֹל מִבְחַר נִדְרֵיכֶם אֲשֶׁר תִּדְּרוּ לַֽיהוָֽה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 12, 1: Nachdem Mose die allgemeinen Prinzipien der Beziehung Israels zum Herrn dargestellt hatte (5, 1-11, 32), erklärte er anschließend die speziellen Gesetze, die dem Volk helfen würden, jeden Lebensbereich dem Herrn zu unterstellen. Diese Anweisungen wurden Israel gegeben, »um sie zu tun in dem Land« (12, 1). 12, 1 Die erste spezielle Anweisung, die Mose gibt, handelt von Israels öffentlicher Anbetung des Herrn, wenn sie ins Land kommen. 12, 1 Mose beginnt mit einer Wiederholung seiner Anweisungen bezüglich dessen, was sie mit den Stätten des Götzendienstes tun sollten, nachdem Israel das Land der Kanaaniter in Besitz genommen hatte (s. 7, 1-6). Sie sollten sie vollständig zerstören. |