5. Mose 24, 14

Das fünfte Buch Mose, Deuteronomium

Kapitel: 24, Vers: 14

5. Mose 24, 13
5. Mose 24, 15

Luther 1984:Dem Tagelöhner, der bedürftig und arm ist, sollst du -a-seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Land und in deinen Städten sind, -a) 3. Mose 19, 13; Jakobus 5, 4.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):«Bedrücke keinen dürftigen und armen Tagelöhner, der zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremden-1- gehört, die bei dir in deinem Lande, in deinen Ortschaften leben! -1) = Nichtisraeliten.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Du sollst den bedürftigen und armen Lohnarbeiter-1- nicht unterdrücken, (sei er einer) von deinen Brüdern oder von deinen Fremden, die in deinem Land, in deinen Toren (wohnen). -1) o: Taglöhner.
Schlachter 1952:Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind.
Schlachter 2000 (05.2003):Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht bedrücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Land und in deinen Toren sind.
Zürcher 1931:Du sollst einen bedürftigen und armen Tagelöhner nicht bedrücken, er sei einer deiner Brüder oder ein Fremdling, der in deinem Lande, in deiner Ortschaft wohnt;
Luther 1912:Du sollst dem Dürftigen und Armen a) seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind, - a) 3. Mose 19, 13.
Buber-Rosenzweig 1929:Presse nicht einen Löhner, einen gebeugten und bedürftigen, von deinen Brüdern oder von deiner Gastschaft, die in deinem Lande, in deinen Toren ist,
Tur-Sinai 1954:Du sollst einem Mietling, einem armen und elenden, (den Lohn) nicht vorenthalten, von deinen Brüdern oder von deinem Fremdling, der in deinem Land, in deinen Toren, ist.
Luther 1545 (Original):Du solt dem Dürfftigen vnd Armen seinen Lohn nicht vorhalten, er sey von deinen Brüdern oder Frembdlingen, der in deinem Land vnd in deinem Thor ist.
Luther 1545 (hochdeutsch):Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorbehalten, er sei von deinen Brüdern oder Fremdling, der in deinem Lande und in deinen Toren ist,
NeÜ 2024:Du sollst einen armen und bedürftigen Tagelöhner nicht unterdrücken, ganz gleich ob es einer deiner Brüder oder ein Ausländer ist, der bei dir in deinem Land lebt.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Bedrücke nicht(a) einen bedürftigen und armen Tagelöhner von deinen Brüdern oder von deinen Fremdlingen, die in deinem Land, in deinen Toren sind.
-Fussnote(n): (a) o.: Erpresse nicht; o.: Übe nicht Gewalt aus gegen
English Standard Version 2001:You shall not oppress a hired servant who is poor and needy, whether he is one of your brothers or one of the sojourners who are in your land within your towns.
King James Version 1611:Thou shalt not oppress an hired servant [that is] poor and needy, [whether he be] of thy brethren, or of thy strangers that [are] in thy land within thy gates:
Westminster Leningrad Codex:לֹא תַעֲשֹׁק שָׂכִיר עָנִי וְאֶבְיוֹן מֵאַחֶיךָ אוֹ מִגֵּרְךָ אֲשֶׁר בְּאַרְצְךָ בִּשְׁעָרֶֽיךָ



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:24, 14: Tagelöhner sollten am Tag ihrer Arbeit bezahlt werden, da sie vom einen Tag auf den nächsten Tag von diesen Einnahmen lebten (vgl. 3. Mose 19, 13; Matthäus 20, 1-16).



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