Luther 1984: | -a-MEIN Sohn, hast du gebürgt für deinen Nächsten und hast du Handschlag gegeben für einen andern, -a) V. 1-2: Sprüche 11, 15; 20, 16; 22, 26. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | MEIN Sohn, hast du dich für deinen Nächsten verbürgt, für einen andern dich durch Handschlag verpflichtet, |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | MEIN Sohn, hast du gebürgt für deinen Nächsten, für einen Fremden deinen Handschlag gegeben,-a- -a) Sprüche 11, 15; 17, 18; 20, 16; 22, 26; 27, 13. |
Schlachter 1952: | Mein Sohn, hast du dich für deinen Nächsten verbürgt, für einen Fremden dich durch Handschlag verpflichtet; |
Schlachter 2000 (05.2003): | Mein Sohn, hast du dich für deinen Nächsten verbürgt,für einen Fremden dich durch Handschlag verpflichtet, |
Zürcher 1931: | MEIN Sohn, wenn du gebürgt hast für deinen Nächsten, / Handschlag geleistet hast für einen andern, / -Sprüche 11, 15; 17, 18; 20, 16. |
Luther 1912: | Mein Kind, wirst du Bürge für deinen Nächsten und hast deine Hand bei einem Fremden verhaftet, - Sprüche 11, 15; K, 17, 18; Sprüche 20, 16. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Mein Sohn, hast du gebürgt für deinen Genossen, hast für den Fremden Handschlag gegeben, |
Tur-Sinai 1954: | Mein Sohn, hast du gebürgt für deinen Nächsten / dem Fremden deinen Handschlag du gegeben / |
Luther 1545 (Original): | Mein Kind, Wirstu bürge fur deinen Nehesten, vnd hast deine hand bey einem Frembden verhefftet, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Mein Kind, wirst du Bürge für deinen Nächsten und hast deine Hand bei einem Fremden verhaftet, |
NeÜ 2024: | Vier Gefahren (Lektion 10): Mein Sohn, hast du für deinen Nächsten gebürgt, / dich einem Fremden mit Handschlag verpflichtet, |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Mein Sohn, hast du gebürgt für deinen Nächsten, für den Fremden deinen Handschlag gegeben, -Parallelstelle(n): Sprüche 11, 15; Sprüche 17, 18; Sprüche 20, 16; Sprüche 22, 26; Sprüche 27, 13 |
English Standard Version 2001: | My son, if you have put up security for your neighbor, have given your pledge for a stranger, |
King James Version 1611: | My son, if thou be surety for thy friend, [if] thou hast stricken thy hand with a stranger, |
Westminster Leningrad Codex: | בְּנִי אִם עָרַבְתָּ לְרֵעֶךָ תָּקַעְתָּ לַזָּר כַּפֶּֽיךָ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 6, 1: verbürgt … verpflichtet. Hier wird aufgezeigt, dass es töricht ist, für die Schulden eines anderen einzustehen und sich zu ihrer Bezahlung zu verpflichten, wenn der andere säumig bleibt (vgl. 11, 15; 17, 18; 20, 16; 22, 26). Auch wenn es Beispiele für eine solche Praktik gibt, ist es bei weitem besser den Bedürftigen etwas zu geben (s. 5. Mose 15, 1-15; 19, 17) oder jemandem ohne Zinsen zu leihen (s. 3. Mose 25, 35-38; 28, 8). |