Luther 1984: | Wer das Gebot hält, der will nichts von einer bösen Sache wissen; denn des Weisen Herz weiß um Zeit und Gericht. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wer das Gebot beobachtet, wird nichts Schlimmes erleben; wohl aber wird das Herz des Weisen die zur bestimmten Zeit eintretende richterliche Entscheidung erleben. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wer das Gebot hält, weiß um keine böse Sache, und das Herz eines Weisen kennt (die richtige) Zeit und das rechte (Verhalten)-1-. -1) o: das angemessene Gerichtsurteil; o: die sachgemäße Entscheidung. |
Schlachter 1952: | Wer das Gebot bewahrt, berücksichtigt keine böse Sache; aber das Herz des Weisen nimmt Rücksicht auf Zeit und Gericht. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wer das Gebot bewahrt, der will nichts von einer bösen Sache wissen, und das Herz des Weisen weiß um Zeit und Gericht. |
Zürcher 1931: | Wer das Gebot beachtet, erfährt nichts Schlimmes; / das Herz des Weisen aber wird die Zeit des Gerichts (über die Bösen) erfahren. / |
Luther 1912: | Wer das Gebot hält, der wird nichts Böses erfahren; aber eines Weisen Herz weiß Zeit und Weise. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wer das Gebot beachtet, lernt eine üble Sache nicht kennen, aber die Frist und die rechte Art, das Herz des Weisen kennt sie. |
Tur-Sinai 1954: | Wer das Gebot befolgt, weiß von nichts Bösem. Und Zeit und Recht kennt des Weisen Sinn; |
Luther 1545 (Original): | Wer das Gebot helt, der wird nichts böses erfaren, Aber eins Weisen hertz weis zeit vnd weise. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wer das Gebot hält, der wird nichts Böses erfahren; aber eines Weisen Herz weiß Zeit und Weise. |
NeÜ 2024: | Wer das Gebot befolgt, hat nichts Schlimmes zu befürchten. Der Weise weiß im Innersten um Zeit und Recht. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wer das Gebot hält(a), dem wird nichts Übles widerfahren(b); und das Herz(c) des Weisen weiß um die Zeit und die rechte Art(d) - -Fussnote(n): (a) und wahrt (b) o.: der lernt üble Sache nicht kennen; o.: der weiß von keiner bösen Sache. (c) o.: der Denksinn (d) d. h.: um die rechte Zeit und das rechte Verhalten (bzw.: die rechte Entscheidung); so a. V. 6. -Parallelstelle(n): 1. Könige 3, 9; Sprüche 14, 8; Sprüche 17, 24; Sprüche 19, 16 |
English Standard Version 2001: | Whoever keeps a command will know no evil thing, and the wise heart will know the proper time and the just way. |
King James Version 1611: | Whoso keepeth the commandment shall feel no evil thing: and a wise man's heart discerneth both time and judgment. |
Westminster Leningrad Codex: | שׁוֹמֵר מִצְוָה לֹא יֵדַע דָּבָר רָע וְעֵת וּמִשְׁפָּט יֵדַע לֵב חָכָֽם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 8, 5: eine Zeit und ein Gericht. Salomo kehrt zurück zu der Aussage in 3, 19 über eine Zeit des Gerichts. Das Wissen, dass Gott eine Zeit des Gerichts festgelegt hat, verleiht dem täglichen Leben ein klares Ziel. |