Luther 1984: | Siehe, in die Hände habe ich dich gezeichnet; deine Mauern sind immerdar vor mir. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | siehe, auf meine beiden Handflächen habe ich dich gezeichnet: deine (neuzuerbauenden) Mauern stehen mir allezeit vor Augen. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Siehe, in (meine) beiden Handflächen habe ich dich eingezeichnet. Deine Mauern sind beständig vor mir. |
Schlachter 1952: | siehe, in meine beiden Hände habe ich dich eingezeichnet; deine Mauern sind immerdar vor mir! |
Schlachter 2000 (05.2003): | Siehe, in meine Hände habe ich dich eingezeichnet; deine Mauern sind allezeit vor mir. |
Zürcher 1931: | Siehe, auf meine Hände habe ich dich gezeichnet; deine Mauern habe ich immerdar vor Augen. |
Luther 1912: | Siehe, in die Hände habe ich dich gezeichnet; deine Mauern sind immerdar vor mir. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Da, auf beide Handflächen habe ich dich eingegraben, stets sind deine Gemäuer vor mir. |
Tur-Sinai 1954: | Sieh, auf die Hände mir hab ich dich eingezeichnet / hab deine Mauern ständig vor mir. / |
Luther 1545 (Original): | Sihe, in die Hende hab ich dich gezeichent, deine Mauren sind jmerdar fur mir, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | siehe, in die Hände habe ich dich gezeichnet. Deine Mauern sind immerdar vor mir. |
NeÜ 2024: | In beide Handflächen habe ich dich eingraviert, / deine Mauern stehen immer vor mir. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Siehe! In beide Handflächen habe ich dich geritzt! Deine Mauern sind beständig vor mir. -Parallelstelle(n): 2. Mose 28, 29 |
English Standard Version 2001: | Behold, I have engraved you on the palms of my hands; your walls are continually before me. |
King James Version 1611: | Behold, I have graven thee upon the palms of [my] hands; thy walls [are] continually before me. |
Westminster Leningrad Codex: | הֵן עַל כַּפַּיִם חַקֹּתִיךְ חוֹמֹתַיִךְ נֶגְדִּי תָּמִֽיד |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 49, 16: Hier spricht der Herr von dem jüdischen Brauch, der vielleicht aus 2. Mose 13, 9 abgeleitet wurde, als Zeichen der Weihe in ihre Hände ein Symbol für ihre Stadt und ihren Tempel einzuritzen (vgl. Hl 8, 6). |