Luther 1984: | die Reden meiner Widersacher und ihr Geschwätz über mich den ganzen Tag. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | das Gerede meiner Widersacher und ihre täglichen Ränke gegen mich. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | das Gerede derer, die gegen mich aufgetreten sind, und ihren Spott über mich den ganzen-1- Tag. -1) o: jeden. |
Schlachter 1952: | die Reden meiner Widersacher und ihr beständiges Murmeln über mich. |
Schlachter 2000 (05.2003): | das Gerede meiner Widersacher und ihr dauerndes Murmeln über mich. |
Zürcher 1931: | das Gerede meiner Widersacher, die (Böses) wider mich sinnen allezeit. / |
Luther 1912: | die Lippen meiner Widersacher und ihr Dichten wider mich täglich. |
Buber-Rosenzweig 1929: | das Lippenschwert derer, die gegen mich stehn, ihr Gemurmel all den Tag über. |
Tur-Sinai 1954: | was meiner Gegner Lippen raunen / wider mich allezeit! / |
Luther 1545 (Original): | HERR, du hörest jre schmach vnd alle jre gedancken vber mich, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | die Lippen meiner Widerwärtigen und ihr Dichten wider mich täglich. |
NeÜ 2024: | ihr Gerede gegen mich / und Tag für Tag all ihren Spott. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | die Lippen derer, die gegen mich aufstehen, und ihr Sinnen gegen mich den ganzen Tag(a). -Fussnote(n): (a) o.: jeden Tag. -Parallelstelle(n): Jeremia 18, 18 |
English Standard Version 2001: | The lips and thoughts of my assailants are against me all the day long. |
King James Version 1611: | The lips of those that rose up against me, and their device against me all the day. |
Westminster Leningrad Codex: | שִׂפְתֵי קָמַי וְהֶגְיוֹנָם עָלַי כָּל הַיּֽוֹם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 3, 52: Die mich ohne Ursache hassen. Jeremias Beschreibung seiner Verfolgung klang sehr nach der Zeit, als seine Feinde im Palast ihn in eine Zisterne warfen (vgl. V. 53; Jeremia 38, 4-6). Gott gab ihm Sicherheit als Antwort auf sein Gebet (V. 57) und erlöste ihn (V. 58), indem er Ebed-Melech zu seiner Rettung sandte (vgl. Jeremia 38, 7-13). Jeremia bittet Gott, ihm Recht vor seinen Feinden zu verschaffen (V. 59-63). |