Luther 1984: | Und Abraham war neunundneunzig Jahre alt, als er seine Vorhaut beschnitt. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Abraham war aber neunundneunzig Jahre alt, als er vorschriftsgemäß beschnitten wurde, |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Abraham war 99 Jahre alt-a-, als er am Fleisch seiner Vorhaut beschnitten wurde. -a) 1. Mose 18, 11.12; 21, 5; Lukas 1, 18; Römer 4, 19; Hebräer 11, 11. |
Schlachter 1952: | Und Abraham war neunundneunzig Jahre alt, als das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten ward. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und Abraham war 99 Jahre alt, als das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten wurde. |
Zürcher 1931: | Abraham war 99 Jahre alt, als er an der Vorhaut beschnitten wurde. |
Luther 1912: | Und Abraham war neunundneunzig Jahre alt, da er die Vorhaut an seinem Fleisch beschnitt. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Neunundneunzig Jahre war Abraham, als das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten wurde, |
Tur-Sinai 1954: | Und Abraham war neunundneunzig Jahre alt, als er am Fleisch seiner Vorhaut beschnitten ward. |
Luther 1545 (Original): | Vnd Abraham war neun vnd neunzig jar alt, da er die Vorhaut an seinem Fleisch beschneit. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und Abraham war neunundneunzig Jahre alt, da er die Vorhaut an seinem Fleische beschnitt. |
NeÜ 2024: | Auch er selbst ließ sich beschneiden. Damals war er 99 Jahre alt, |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und Abraham war neunundneunzig Jahre alt, als ihm das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten wurde. -Parallelstelle(n): 1. Mose 18, 11; 1. Mose 21, 5 |
English Standard Version 2001: | Abraham was ninety-nine years old when he was circumcised in the flesh of his foreskin. |
King James Version 1611: | And Abraham [was] ninety years old and nine, when he was circumcised in the flesh of his foreskin. |
Westminster Leningrad Codex: | וְאַבְרָהָם בֶּן תִּשְׁעִים וָתֵשַׁע שָׁנָה בְּהִמֹּלוֹ בְּשַׂר עָרְלָתֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 17, 23: am selben Tag. Unverzüglich führte Abraham Gottes Befehl vollständig aus und beschnitt sich selbst und »alles, was männlich war unter seinen Hausgenossen« (V. 23.27). |