Luther 1984: | Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrücken.-a- -a) 2. Mose 22, 20. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn ein Fremdling sich bei dir in eurem Lande als Gast aufhält, so sollt ihr ihn nicht bedrücken; |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und wenn ein Fremder bei dir - in eurem Land - als Fremder wohnt, sollt ihr ihn nicht unterdrücken-a-. -a) 2. Mose 22, 20; Jeremia 7, 6. |
Schlachter 1952: | Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, so sollt ihr ihn nicht beleidigen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Land wohnen wird, so sollt ihr ihn nicht bedrücken. |
Zürcher 1931: | Wenn ein Fremdling bei dir wohnt in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken. -2. Mose 22, 21; 23, 9. |
Luther 1912: | Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, den sollt ihr nicht schinden. - 2. Mose 22, 20. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wenn ein Gastsasse bei dir in eurem Lande gastet, plackt ihn nicht, |
Tur-Sinai 1954: | Und wenn sich ein Fremdling bei dir aufhält in eurem Land, so sollt ihr ihn nicht bedrücken. |
Luther 1545 (Original): | Wenn ein Frembdling bey dir in ewrem Lande wonen wird, den solt jr nicht schinden. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, den sollt ihr nicht schinden. |
NeÜ 2024: | Wenn ein Fremder mit euch zusammen in eurem Land lebt, dürft ihr ihn nicht unterdrücken. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und wenn sich ein Fremdling bei dir in eurem Land als Fremder aufhält, sollt ihr ihn nicht bedrücken. -Parallelstelle(n): 3. Mose 19, 10; 2. Mose 22, 20; 2. Mose 23, 9; Jeremia 7, 6 |
English Standard Version 2001: | When a stranger sojourns with you in your land, you shall not do him wrong. |
King James Version 1611: | And if a stranger sojourn with thee in your land, ye shall not vex him. |
Westminster Leningrad Codex: | וְכִֽי יָגוּר אִתְּךָ גֵּר בְּאַרְצְכֶם לֹא תוֹנוּ אֹתֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 19, 1: Hier werden praktische Anweisungen für heiliges Verhalten in der Gesellschaft erteilt. |