Luther 1984: | und -a-keine Gewalt übt gegen Fremdlinge, Waisen und Witwen und nicht unschuldiges Blut vergießt an diesem Ort und nicht andern Göttern nachlauft zu eurem eigenen Schaden, -a) Jeremia 5, 28. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | wenn ihr Fremdlinge, Waisen und Witwen nicht bedrückt und kein unschuldiges Blut an diesem Orte vergießt und nicht anderen Göttern nachlauft zu eurem eigenen Schaden: |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | den Fremden, die Waise und die Witwe nicht unterdrückt-a-, kein unschuldiges Blut an diesem Ort vergießt-b- und nicht anderen Göttern nachlauft zu eurem Unheil-c-, -a) 3. Mose 19, 33; Sprüche 23, 10. b) Jeremia 22, 3.17. c) 5. Mose 6, 14.15. |
Schlachter 1952: | wenn ihr die Fremdlinge, die Waisen und Witwen nicht bedrückt und an dieser Stätte kein unschuldiges Blut vergießt und nicht andern Göttern nachwandelt zu eurem eigenen Schaden, - |
Schlachter 2000 (05.2003): | wenn ihr die Fremdlinge, die Waisen und Witwen nicht bedrückt und an dieser Stätte kein unschuldiges Blut vergießt und nicht anderen Göttern nachwandelt zu eurem eigenen Schaden — |
Zürcher 1931: | wenn ihr Fremdling, Waise und Witwe nicht bedrückt und nicht unschuldiges Blut vergiesst an dieser Stätte und nicht andern Göttern nachlauft, euch selbst zum Unheil, |
Luther 1912: | und a) den Fremdlingen, Waisen und Witwen keine Gewalt tut und nicht unschuldiges Blut vergießt an diesem Ort, und folgt nicht nach andern Göttern zu eurem eigenen Schaden: - a) 2. Mose 22, 20.21. |
Buber-Rosenzweig 1929: | bedrücket nicht den Gastsassen, die Waise, die Witwe, vergießet nimmer Blut des Unsträflichen an diesem Ort, geht anderen Göttern nicht nach, euch zum Bösen, |
Tur-Sinai 1954: | Fremdling, Waise und Witwe nicht bedrückt und unschuldig Blut nicht vergießt an dieser Stätte und anderen Göttern nicht nachgeht, euch zum Unheil: |
Luther 1545 (Original): | vnd den Frembdlingen, Waisen vnd Widwen keine gewalt thut, vnd nicht vnschüldig Blut vergisset an diesem ort, Vnd folget nicht nach andern Göttern, zu ewrem eigen schaden, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | und den Fremdlingen, Waisen und Witwen keine Gewalt tut und nicht unschuldig Blut vergießet an diesem Ort; und folget nicht nach andern Göttern zu eurem eigenen Schaden; |
NeÜ 2024: | wenn ihr Fremde, Waisen und Witwen nicht ausnutzt und hier nicht das Blut unschuldiger Menschen vergießt und wenn ihr nicht den fremden Göttern nachlauft zu eurem eigenen Schaden, |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | den Fremdling, die Waise und die Witwe nicht unterdrückt und nicht unschuldiges Blut an diesem Ort vergießt und nicht anderen Göttern nachgeht, euch zum Unheil, -Parallelstelle(n): Jeremia 22, 3; Jeremia 25, 6 |
English Standard Version 2001: | if you do not oppress the sojourner, the fatherless, or the widow, or shed innocent blood in this place, and if you do not go after other gods to your own harm, |
King James Version 1611: | [If] ye oppress not the stranger, the fatherless, and the widow, and shed not innocent blood in this place, neither walk after other gods to your hurt: |
Westminster Leningrad Codex: | גֵּר יָתוֹם וְאַלְמָנָה לֹא תַֽעֲשֹׁקוּ וְדָם נָקִי אַֽל תִּשְׁפְּכוּ בַּמָּקוֹם הַזֶּה וְאַחֲרֵי אֱלֹהִים אֲחֵרִים לֹא תֵלְכוּ לְרַע לָכֶֽם |