Luther 1984: | Wird sie aber eine Witwe oder verstoßen und hat keine Kinder und kehrt zurück in ihres Vaters Haus, so darf sie essen von ihres Vaters Speise wie in ihrer Jugend. Aber kein Fremder soll davon essen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn aber die Tochter eines Priesters Witwe oder (von ihrem Mann) geschieden wird, ohne Kinder zu haben, und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, so darf sie, gerade wie in ihrer Jugend, von der Speise ihres Vaters (mit)essen; dagegen darf kein Unbefugter etwas davon genießen. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wenn aber die Tochter eines Priesters Witwe oder verstoßen wird und keine Kinder-1- hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt wie in ihrer Jugend-a-, (dann) darf sie vom Brot ihres Vaters essen-b-. Aber kein Fremder-2- darf davon essen-c-. -1) w: keinen Samen. 2) o: Unbefugter; d.h. einer, der nicht zum Stand der Priester gehört. a) 1. Mose 38, 11. b) 3. Mose 10, 14. c) 2. Mose 12, 43; 29, 33; 1. Samuel 21, 7; Esra 2, 63; Hesekiel 44, 8. |
Schlachter 1952: | Wird aber des Priesters Tochter eine Witwe oder eine Verstoßene und hat keine Kinder und kommt wieder in ihres Vaters Haus, wie in ihrer Jugend, so soll sie von ihres Vaters Brot essen. Aber kein Fremdling soll davon essen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wird aber die Tochter des Priesters eine Witwe oder eine Verstoßene und hat keine Kinder und kommt wieder in das Haus ihres Vaters, wie in ihrer Jugend, so soll sie vom Brot ihres Vaters essen. Aber kein Fremdling soll davon essen. |
Zürcher 1931: | Wenn aber eine Priesterstochter Witwe oder (von ihrem Mann) verstossen wird, und sie hat keine Kinder und kehrt wieder in das Haus ihres Vaters zurück (und wohnt da) wie in ihrer Jugend, so darf sie von der Speise ihres Vaters essen; irgendein Fremder aber darf nicht davon essen. |
Luther 1912: | Wird sie aber eine Witwe oder ausgestoßen und hat keine Kinder und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, wie da sie noch eine Jungfrau war. Aber kein Fremdling soll davon essen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wenn aber eine Priesterstochter Witwe wird oder Verstoßne und hat keinen Samen und kehrt zurück in das Haus ihres Vaters, wie in ihrer Jugend, von dem Brot ihres Vaters darf sie essen, aber irgendein Unzugehöriger darf es nicht mitessen. |
Tur-Sinai 1954: | Wenn aber eines Priesters Tochter, so sie verwitwet oder verstoßen wird, Nachkommenschaft aber nicht hat, in ihr Vaterhaus zurückkehrt wie in ihrer Jugend, so darf sie vom Brot ihres Vaters essen. Aber irgendein Fremder darf nicht davon essen. |
Luther 1545 (Original): | Wird sie aber eine Widwen oder ausgestossen, vnd hat keinen Samen , vnd kompt wider zu jrs Vaters hause, So sol sie essen von jrs Vaters brot, als da sie noch eine Magd war. Aber kein Fremdlinger sol dauon essen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wird sie aber eine Witwe, oder ausgestoßen, und hat keinen Samen und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, als da sie noch eine Magd war. Aber kein Fremdling soll davon essen. |
NeÜ 2024: | Wenn sie aber als Witwe oder Verstoßene in ihr Vaterhaus zurückkehrt und keine Kinder hat, darf sie wie früher von der Speise ihres Vaters essen. Aber kein Unbefugter darf davon essen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und die Tochter eines Priesters, wenn sie Witwe oder verstoßen(a) wird und keinen Samen hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, darf sie - wie in ihrer Jugend - vom Brot ihres Vaters essen. Aber ein Unbefugter darf nicht davon essen. -Fussnote(n): (a) eigtl.: vertrieben -Parallelstelle(n): 3. Mose 10, 14 |
English Standard Version 2001: | But if a priest's daughter is widowed or divorced and has no child and returns to her father's house, as in her youth, she may eat of her father's food; yet no lay person shall eat of it. |
King James Version 1611: | But if the priest's daughter be a widow, or divorced, and have no child, and is returned unto her father's house, as in her youth, she shall eat of her father's meat: but there shall no stranger eat thereof. |
Westminster Leningrad Codex: | וּבַת כֹּהֵן כִּי תִהְיֶה אַלְמָנָה וּגְרוּשָׁה וְזֶרַע אֵין לָהּ וְשָׁבָה אֶל בֵּית אָבִיהָ כִּנְעוּרֶיהָ מִלֶּחֶם אָבִיהָ תֹּאכֵל וְכָל זָר לֹא יֹאכַל בּֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 22, 1: Diese Verse enthalten zusätzliche Anweisungen für die zeremonielle Reinheit der Priester und beginnen mit einer Todesandrohung (V. 3: »soll ausgerottet werden«) für solche, die gegen diese Regeln verstoßen. |