Luther 1984: | DU sollst deines -a-Nächsten Grenze, die die Vorfahren festgesetzt haben, nicht verrücken in deinem Erbteil, das du erbst, im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat, es einzunehmen. -a) 5. Mose 27, 17. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «DU sollst nicht die Grenze deines Nachbars, welche die Vorfahren gezogen-1- haben, in deinem Erbbesitz verrücken, den du in dem Lande erhalten wirst, das der HErr, dein Gott, dir zum Eigentum geben will.» - -1) o: abgesteckt. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken-a-, die die Vorfahren gezogen haben in deinem Erbteil, das du erben wirst in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es in Besitz zu nehmen-b-. -a) 5. Mose 27, 17; Sprüche 22, 28. b) 5. Mose 3, 18; 4, 41.42; 2. Mose 21, 13. |
Schlachter 1952: | Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen Du sollst die Grenze deines Nächsten nicht verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du in dem Land erben wirst, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz geben will. |
Zürcher 1931: | Du sollst die Grenze deines Nächsten, welche die Vorfahren gezogen haben, nicht verrücken in deinem Erbbesitze, den du bekommst, in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will. -5. Mose 27, 17; Hiob 24, 2; Sprüche 22, 28; 23, 10. |
Luther 1912: | Du sollst deines a) Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. - a) 5. Mose 27, 17. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Verschiebe nicht den Markrain deines Genossen, den die Frühern abgemarkt haben, in deinem Eigentum, das du eineignest in dem Land, das ER dein Gott dir gibt es zu ererben. |
Tur-Sinai 1954: | Du sollst nicht verrücken die Grenze deines Nächsten, die die Vorfahren gezogen in deinem Erbbesitz, den du erhältst in dem Land, das der Ewige, dein Gott, dir zum Besitz gibt. |
Luther 1545 (Original): | Du solt deines Nehesten grentze nicht zu rücke treiben, die die vorigen gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR dein Gott gegeben hat einzunemen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorigen gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. |
NeÜ 2024: | Schutz der Grundstücksgrenzen: Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, die die Vorfahren gezogen haben in deinem Erbteil, das du als Erbe erhalten wirst in dem Land, das Jahweh, dein Gott, dir gibt, es ‹als Erbe› in Besitz zu nehmen! -Parallelstelle(n): Grenze 5. Mose 27, 17; Hiob 24, 2; Sprüche 22, 28; Sprüche 23, 10; Hosea 5, 10 |
English Standard Version 2001: | You shall not move your neighbor's landmark, which the men of old have set, in the inheritance that you will hold in the land that the LORD your God is giving you to possess. |
King James Version 1611: | Thou shalt not remove thy neighbour's landmark, which they of old time have set in thine inheritance, which thou shalt inherit in the land that the LORD thy God giveth thee to possess it. |
Westminster Leningrad Codex: | לֹא תַסִּיג גְּבוּל רֵֽעֲךָ אֲשֶׁר גָּבְלוּ רִאשֹׁנִים בְּנַחֲלָֽתְךָ אֲשֶׁר תִּנְחַל בָּאָרֶץ אֲשֶׁר יְהוָה אֱלֹהֶיךָ נֹתֵן לְךָ לְרִשְׁתָּֽהּ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 19, 1: Die Satzungen, die Mose in diesem Teil des Deuteronomiums erklärte, handeln im groben von sozialen und gemeinschaftlichen Anordnungen. Sie konzentrieren sich auf zwischenmenschliche Beziehungen. 19, 1 S. 4. Mose 35, 9-34 bezüglich der Absicht der Zufluchtsstädte. |