5. Mose 25, 10

Das fünfte Buch Mose, Deuteronomium

Kapitel: 25, Vers: 10

5. Mose 25, 9
5. Mose 25, 11

Luther 1984:Und sein Name soll in Israel heißen «des Barfüßers Haus».
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Mit einem Spottnamen soll dann sein Haus in Israel die ,Barfüßerfamilie'-1- heißen.» - -1) w: die Familie dessen, dem man den Schuh ausgezogen hat.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Und sein Name soll in Israel heißen «Haus des Barfüßers».
Schlachter 1952:Und man soll ihn in Israel «das Haus des Barfüßers» nennen.
Schlachter 2000 (05.2003):Und sein Name soll in Israel »Das Haus des Barfüßers« heißen.
Zürcher 1931:Und sein Haus soll in Israel «Haus des Barfüssers» heissen.
Luther 1912:Und sein Name soll in Israel heißen »des Barfüßers Haus«.
Buber-Rosenzweig 1929:Dessen Name soll in Jissrael gerufen werden: Des Schuhentschnürten Haus.
Tur-Sinai 1954:Und sein Name werde in Jisraël genannt: Das Haus des Entschuhten.
Luther 1545 (Original):Vnd sein name sol in Jsrael heissen, des Barfussers haus.
Luther 1545 (hochdeutsch):Und sein Name soll in Israel heißen des Barfüßers Haus.
NeÜ 2024:In Israel wird man seine Familie dann nur noch die Barfüßer nennen.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Und sein Name soll in Israel 'Haus des Barfüßers'(a) heißen.
-Fussnote(n): (a) eigtl.: 'Haus dessen, dem die Sandale ausgezogen wurde'
English Standard Version 2001:And the name of his house shall be called in Israel, 'The house of him who had his sandal pulled off.'
King James Version 1611:And his name shall be called in Israel, The house of him that hath his shoe loosed.
Westminster Leningrad Codex:וְנִקְרָא שְׁמוֹ בְּיִשְׂרָאֵל בֵּית חֲלוּץ הַנָּֽעַל



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:25, 5: Schwagerehen sahen vor, dass der Bruder des Toten, der kinderlos verstarb, die Witwe heiratet, um seinem toten Bruder einen Erben zu geben. In Israel waren dies keine Zwangsehen, vielmehr wurden sie als Möglichkeiten für Brüder angesehen, die zusammen wohnten. Dies erforderte natürlich, dass der Bruder unverheiratet war und wünschte, den Besitz durch einen männlichen Erben in der Familie zu halten. Vgl. 3. Mose 18, 16; 20, 21, wo der Ehebruch mit der Frau eines lebenden Bruders verboten wird. Obwohl es keine Pflicht war, demonstrierte diese Gewohnheit brüderliche Zuneigung. Wenn ein einzelner Bruder dieses Vorgehen ablehnte, wurde er von den Ältesten verachtet und gedemütigt. Der Fortbestand seines Namens als einem Mitglied des Bundesvolkes zeugte von der Würde des Einzelnen. Da 4. Mose 27, 4-8 Töchtern das Erbrecht gab, wenn keine Söhne in der Familie vorhanden waren, ist es berechtigt, in V. 5 eher »kein Kind« als »keinen Sohn« zu lesen. Vgl. Tamar (1. Mose 38, 8-10) und die Ehe von Boas und Ruth (Ruth 4, 1-17). 25, 5 Vgl. Matthäus 22, 24; Markus 12, 19; Lukas 20, 28.



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