Luther 1984: | Denn das ist eine Schandtat und eine Schuld, -a-die vor die Richter gehört. -a) 5. Mose 22, 22. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | denn das wäre eine Schandtat gewesen und das ein Vergehen für den Strafrichter; |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Denn das wäre eine Schandtat und das eine Schuld, die vor die Richter gehört-1a-. -1) o: Und das wäre eine Schandtat, und diese ist eine Schuld für die Richter. a) 3. Mose 20, 10. |
Schlachter 1952: | Denn das wäre eine Schandtat und ein strafwürdiges Vergehen, |
Schlachter 2000 (05.2003): | Denn das wäre eine Schandtat und ein strafwürdiges Vergehen, |
Zürcher 1931: | Denn eine Schandtat wäre das / und ein Verbrechen für das Strafgericht. / -3. Mose 20, 10; 5. Mose 22, 22. |
Luther 1912: | denn das ist ein Frevel und eine Missetat für die Richter. |
Buber-Rosenzweig 1929: | [Denn das wäre Unzucht, das eine Verfehlung zum Sühnen, |
Tur-Sinai 1954: | Denn Treubruch wäre das / dies Sünde, bundverletzend / |
Luther 1545 (Original): | Denn das ist ein laster, vnd eine missethat fur die Richter. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Denn das ist ein Laster und eine Missetat für die Richter. |
NeÜ 2024: | Denn das wäre eine Schandtat, / eine Schuld, die vor die Richter gehört. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Fürwahr, eine Schandtat wäre das und eine Schuld, die vor die Richter [gehört]! -Parallelstelle(n): Hiob 31, 28; 3. Mose 20, 10; 5. Mose 22, 22 |
English Standard Version 2001: | For that would be a heinous crime; that would be an iniquity to be punished by the judges; |
King James Version 1611: | For this [is] an heinous crime; yea, it [is] an iniquity [to be punished by] the judges. |
Westminster Leningrad Codex: | כִּי הוא הִיא זִמָּה והיא וְהוּא עָוֺן פְּלִילִֽים |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 31, 1: Hiob suchte sich nun verstärkt von den falschen Anschuldigungen zu befreien. Er betonte mit Nachdruck, unschuldig zu sein, und forderte Gerechtigkeit. Wenn jemand damals unschuldig war, legte er davon Zeugnis ab, indem er beim König schwor. Dieses Vorgehen war unter Hiobs Nachbarvölkern bei Gerichtsverfahren bekannt. Der wiederholte Gebrauch des Wortes »wenn« beschreibt, was Hiob falsch gemacht haben könnte, im Anschluss werden die möglichen Folgen aufgeführt. Er akzeptierte diese Folgen, wenn er sie verdient hätte. Das stellte Hiobs letzten Versuch dar, sich vor Gott und Mensch zu verteidigen. Hiob war keiner Sünde schuldig in Bezug auf Reinheit (V. 1), Sünde im Allgemeinen (V. 2.3), Wahrheit (V. 5), Begehren (V. 7), eheliche Treue (V. 9), Rechtsangelegenheiten (V. 13), Erbarmen (V. 16-21), materielle Dinge (V. 24.25), falsche Religionen (V. 26.27), Liebe zu Feinden und Fremden (V. 29-32), geheime Sünden (V. 33.34) und geschäftliche Beziehungen (V. 38-40). Er bat Gott, ihm zu antworten (V. 35) und sein Leid zu erklären. 31, 1 hatte einen Bund geschlossen mit meinen Augen. Er meinte hier sexuelle Reinheit (vgl. Sprüche 6, 25; Matthäus 5, 28). |