Luther 1984: | Wenn jemand dabei ergriffen wird, daß er einer -a-Frau beiwohnt, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und die Frau, der er beigewohnt hat; so sollst du das Böse aus Israel wegtun. -a) 3. Mose 20, 10; 2. Samuel 11, 4. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «WIRD ein Mann im Ehebruch mit der Ehefrau eines andern ertappt, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der sich mit der Frau vergangen hat, und die Frau. So sollst du das Böse aus Israel wegschaffen!»-a- -a) vgl. 3. Mose 20, 10. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wenn ein Mann bei einer Frau liegend angetroffen wird, die einem Mann-1- gehört, dann sollen sie alle beide sterben-a-, der Mann, der bei der Frau lag, und die Frau. Und du sollst das Böse aus Israel wegschaffen-b-. -1) w: einem (Ehe-)Herrn. a) 3. Mose 20, 10; Hesekiel 16, 38. b) 5. Mose 17, 7.12. |
Schlachter 1952: | Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. - |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn jemand ertappt wird, dass er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide zusammen sterben, der Mann, der bei der Frau gelegen hat, und die Frau. So sollst du das Böse aus Israel ausrotten. |
Zürcher 1931: | Wenn ein Mann dabei ertappt wird, dass er bei einem verheirateten Weibe liegt, so sollen alle beide sterben, der bei dem Weibe gelegen und das Weib. So sollst du das Böse aus Israel ausrotten. -3. Mose 20, 10. |
Luther 1912: | Wenn jemand gefunden wird, der bei einem a) Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei dem er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun. - a) 3. Mose 20, 10. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wenn ein Mann gefunden wird bei einem Weibe, das einem Gemahl vermählt ist, sollen sie beide zumal sterben, der Mann, der bei dem Weibe lag, und das Weib: merzen sollst du das Böse aus Jissrael! |
Tur-Sinai 1954: | Wenn ein Mann betroffen wird, wie er einem Weib beiliegt, das einem Gatten angehört, dann sollen sie beide zumal sterben: Der Mann, der dem Weib beigelegen hat, und das Weib; so sollst du das Böse hinwegschaffen aus Jisraël. |
Luther 1545 (Original): | Wenn jemand erfunden wird, der bey einem Weibe schlefft, die einen Eheman hat, So sollen sie beide sterben, der Man vnd das Weib, bey dem er geschlaffen hat, Vnd solt das böse von Jsrael thun. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn jemand erfunden wird, der bei einem Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei der er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun. |
NeÜ 2024: | Wenn ein Mann dabei ertappt wird, dass er mit der Ehefrau eines anderen schläft, müssen alle beide sterben, der Mann, der mit der Frau geschlafen hat, und die Frau. Du musst das Böse aus Israel entfernen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wird ein Mann bei einer Frau liegend angetroffen, die die verheiratete [Frau] eines Eheherrn ist(a), so sollen sie beide sterben, der Mann, der bei der Frau lag, und die Frau. Und ‹so› sollst du das Böse aus Israel wegschaffen. -Fussnote(n): (a) eigtl.: die eine Zugeeignete eines Besitzherrn ist -Parallelstelle(n): 3. Mose 20, 10; Hesekiel 16, 38; Hesekiel 23, 45.47; Johannes 8, 4.5; Hebräer 13, 4 |
English Standard Version 2001: | If a man is found lying with the wife of another man, both of them shall die, the man who lay with the woman, and the woman. So you shall purge the evil from Israel. |
King James Version 1611: | If a man be found lying with a woman married to an husband, then they shall both of them die, [both] the man that lay with the woman, and the woman: so shalt thou put away evil from Israel. |
Westminster Leningrad Codex: | כִּֽי יִמָּצֵא אִישׁ שֹׁכֵב עִם אִשָּׁה בְעֻֽלַת בַּעַל וּמֵתוּ גַּם שְׁנֵיהֶם הָאִישׁ הַשֹּׁכֵב עִם הָאִשָּׁה וְהָאִשָּׁה וּבִֽעַרְתָּ הָרָע מִיִּשְׂרָאֵֽל |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 22, 22: Ehebruch wurde mit dem Tod bestraft, wenn die beiden gesehen wurden. Wenn ein Mann Geschlechtsverkehr mit einer Frau hatte, die bereits mit jemand anderem verlobt war, führte diese Tat für beide zum Tod (V. 23.24). Wenn der Mann die Frau jedoch vergewaltigte, wurde nur das Leben des Mannes gefordert (V. 25-27). Wenn die Frau eine unverlobte Jungfrau war, musste der Mann eine Geldbuße entrichten, das Mädchen heiraten und sie sein Leben lang zur Frau nehmen (V. 28.29). |