Luther 1984: | denn der Böse hat nichts zu hoffen, und -a-die Leuchte der Gottlosen wird verlöschen. - -a) Sprüche 13, 9. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | denn für den Bösen gibt es keine Zukunft, und die Leuchte der Gottlosen erlischt. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Denn für den Bösen gibt es keine Zukunft, die Leuchte der Gottlosen erlischt.-a- -a) Sprüche 13, 9; Psalm 37, 2.20. |
Schlachter 1952: | Denn der Böse hat keine Zukunft, und die Leuchte der Gottlosen wird erlöschen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Denn der Böse hat keine Zukunft, und die Leuchte der Gottlosen wird erlöschen. |
Zürcher 1931: | Denn der Böse hat keine Zukunft, / und die Leuchte der Gottlosen erlischt. / -Sprüche 13, 9. |
Luther 1912: | Denn der Böse hat nichts zu hoffen, und die Leuchte der Gottlosen wird verlöschen. - Sprüche 13, 9. |
Buber-Rosenzweig 1929: | denn nicht hat eine Zukunft der Böse, die Lampe der Frevler verschwelt. |
Tur-Sinai 1954: | Denn keine Zukunft gibt es für den Bösen / der Frevler Licht erlischt. / |
Luther 1545 (Original): | Denn der Böse hat nichts zu hoffen, Vnd die Leuchte der Gottlosen wird verlesschen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | denn der Böse hat nichts zu hoffen, und die Leuchte der Gottlosen wird verlöschen. |
NeÜ 2024: | Denn der Böse hat keine Zukunft, / und die Leuchte der Gottlosen erlischt. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | denn für den Bösen gibt es keine Zukunft: Die Leuchte der Ehrfurchtslosen wird erlöschen. -Parallelstelle(n): Zuk. Sprüche 23, 18; Psalm 9, 18; Psalm 11, 6; Psalm 37, 2.20; Jesaja 3, 11; erlösch. Sprüche 13, 9; Sprüche 20, 20; Hiob 15, 31; Hiob 18, 5.6; Hiob 21, 17; Judas 1, 13 |
English Standard Version 2001: | for the evil man has no future; the lamp of the wicked will be put out. |
King James Version 1611: | For there shall be no reward to the evil [man]; the candle of the wicked shall be put out. |
Westminster Leningrad Codex: | כִּי לֹֽא תִהְיֶה אַחֲרִית לָרָע נֵר רְשָׁעִים יִדְעָֽךְ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 24, 20: die Leuchte der Gottlosen. S. Anm. zu 13, 9. |