Luther 1984: | Und bei allen Altären schlemmen sie auf den -a-gepfändeten Kleidern und trinken Wein vom Gelde der Bestraften im Hause ihres Gottes. -a) 2. Mose 22, 25. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | auf Gewändern, die sie zum Pfand genommen haben, strecken sie sich aus neben jedem Altar und trinken den Wein, der von Strafgeldern herrührt, im Hause ihres Gottes! |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und auf gepfändeten Kleidern strecken sie sich aus neben jedem Altar-a-, und Wein von Strafgeldern trinken sie im Haus ihres Gottes-b-. -a) 2. Mose 22, 25.26. b) Amos 4, 1. |
Schlachter 1952: | und auf Kleidern, die sie zum Pfand genommen, strecken sie sich aus neben jedem Altar und vertrinken Bußengelder im Hause ihrer Götter! |
Schlachter 2000 (05.2003): | und auf gepfändeten Kleidern strecken sie sich aus neben jedem Altar und vertrinken Wein von auferlegten Abgaben im Haus ihrer Götter! |
Zürcher 1931: | Sie strecken sich aus auf gepfändeten Kleidern neben jedem Altar und trinken den Wein der Gebüssten im Haus ihres Gottes. |
Luther 1912: | Und bei allen Altären schlemmen sie auf den a) verpfändeten Kleidern und trinken Wein in ihrer Götter Hause von den Gebüßten. - a) 2. Mose 22, 25. |
Buber-Rosenzweig 1929: | auf gepfändeten Gewandtüchern drängen sie sich neben alljede Schlachtstatt, und den Wein der Gebüßten saufen sie im Haus ihres Gottes. |
Tur-Sinai 1954: | Und auf verpfändeten Gewändern strecken sie sich / bei jedem Altar. / Den Wein von Straferpreßten trinken sie / im Haus ihres Gottes. |
Luther 1545 (Original): | Vnd bey allen Altaren schlemmen sie von den verpfendten Kleidern, vnd trincken Wein in jrer Götterhause, von den gebüsseten. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und bei allen Altären schlemmen sie von den verpfändeten Kleidern und trinken Wein in ihrer Götter Hause von den Gebüßten. |
NeÜ 2024: | Sie strecken sich auf gepfändeten Kleidern aus. / Das tun sie neben jedem Altar. / Von Bußgeldern kaufen sie Wein / und trinken ihn in ihrem Gotteshaus. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | und auf gepfändeten Mänteln räkeln sie sich neben jedem Altar, und sie vertrinken Wein von Bußgeldern(a) im Haus ihres Gottes. -Fussnote(n): (a) d. h.: Wein, den man vom Ertrag von auferlegten Abgaben gekauft hat; w.: Wein der Gebüßten -Parallelstelle(n): 2. Mose 22, 26; Jesaja 5, 22.23 |
English Standard Version 2001: | they lay themselves down beside every altar on garments taken in pledge, and in the house of their God they drink the wine of those who have been fined. |
King James Version 1611: | And they lay [themselves] down upon clothes laid to pledge by every altar, and they drink the wine of the condemned [in] the house of their god. |
Westminster Leningrad Codex: | וְעַל בְּגָדִים חֲבֻלִים יַטּוּ אֵצֶל כָּל מִזְבֵּחַ וְיֵין עֲנוּשִׁים יִשְׁתּוּ בֵּית אֱלֹהֵיהֶֽם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 2, 8: gepfändeten Kleidern. Äußere Kleidungsstücke, die als Pfand genommen wurden, mussten vor Sonnenuntergang zurückgegeben werden (2. Mose 22, 24-26; 5. Mose 24, 12.13) - stattdessen verwendeten sie sie aber für ihre götzendienerischen Handlungen. |