Luther 1984: | und sollt es verwahren bis zum vierzehnten Tag des Monats. Da soll es die ganze Gemeinde Israel schlachten gegen Abend. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Bis zum vierzehnten Tage dieses Monats sollt ihr sie in Verwahrung haben; dann soll die gesamte Volksgemeinde Israel sie zwischen den beiden Abenden-1- schlachten! -1) d.h. zwischen Sonnenuntergang und Dunkelwerden. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und ihr sollt es bis zum vierzehnten Tag dieses Monats aufbewahren. Dann soll es die ganze Versammlung der Gemeinde Israel zwischen den zwei Abenden-1- schlachten-a-. -1) d.h. entweder zwischen Sonnenuntergang und völliger Nacht o. zwischen Niedergang (15 Uhr) und Untergang der Sonne. a) 2. Mose 29, 39; 2. Chronik 35, 1; Esra 6, 19. |
Schlachter 1952: | und sollt es behalten bis auf den vierzehnten Tag dieses Monats. Und die ganze Versammlung der Gemeinde Israel soll es zwischen den Abendstunden schächten. |
Schlachter 2000 (05.2003): | und ihr sollt es aufbewahren bis zum vierzehnten Tag dieses Monats. Und die ganze Versammlung der Gemeinde Israels soll es zur Abendzeit schächten. |
Zürcher 1931: | Und ihr sollt es aufbehalten bis zum vierzehnten Tage dieses Monats; dann soll die ganze Gemeinde Israels es schlachten um die Abendzeit. -4. Mose 9, 5. |
Luther 1912: | und sollt’s behalten bis auf den vierzehnten Tag des Monats. Und ein jegliches Häuflein im ganzen Israel soll’s schlachten gegen Abend. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Und in Verwahr seis euch bis zum vierzehnten Tag auf diese Neuung, dann metze es alles Gesamt der Gemeinschaft Jissraels, zwischen den Abendstunden. |
Tur-Sinai 1954: | Und es soll euch in Verwahrung bleiben bis zum vierzehnten Tag dieses Monats; dann soll die ganze Schar der Gemeinde Jisraël es schlachten gegen Abend. |
Luther 1545 (Original): | Vnd solts behalten bis auff den vierzehenden tag des monden, Vnd ein jglichs Heufflin im gantzen Jsrael sols schlachten zwisschen abends. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und sollt es behalten bis auf den vierzehnten Tag des Monden. Und ein jegliches Häuflein im ganzen Israel soll es schlachten zwischen Abends. |
NeÜ 2024: | Ihr sollt es bis zum 14. des Monats von der Herde getrennt halten. Dann soll die ganze Versammlung Israels ihre Böckchen in der Abenddämmerung schlachten. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und es sei euch zur Verwahrung ‹und Beobachtung› bis zum vierzehnten Tag dieses Monats. Und die ganze Versammlung der Gemeinde Israels soll es schächten(a) zwischen den Abenden(b). -Fussnote(n): (a) d. h.: schlachten, indem man das Blut ganz ausrinnen lässt. (b) d. h.: in der Abenddämmerung, kurz nach Sonnenuntergang (5. Mose 16, 4.6); ob die heb. Form eine Dualform ist (zwischen den zwei Abenden), ist umstritten. -Parallelstelle(n): 3. Mose 23, 5; 4. Mose 9, 3; 4. Mose 28, 16; 5. Mose 16, 1.6; Josua 5, 10; 2. Chronik 35, 1; Esra 6, 19; Matthäus 26, 17 |
English Standard Version 2001: | and you shall keep it until the fourteenth day of this month, when the whole assembly of the congregation of Israel shall kill their lambs at twilight. |
King James Version 1611: | And ye shall keep it up until the fourteenth day of the same month: and the whole assembly of the congregation of Israel shall kill it in the evening. |
Westminster Leningrad Codex: | וְהָיָה לָכֶם לְמִשְׁמֶרֶת עַד אַרְבָּעָה עָשָׂר יוֹם לַחֹדֶשׁ הַזֶּה וְשָׁחֲטוּ אֹתוֹ כֹּל קְהַל עֲדַֽת יִשְׂרָאֵל בֵּין הָעַרְבָּֽיִם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 12, 3: Zu den Anweisungen für das Passah gehörten auch die Details, welche Tiere auszuwählen sind, wann geschlachtet und was mit dem Blut getan werden sollte, wie das Fleisch zu kochen ist, was mit den Resten zu geschehen hat, wie man sich für das Mahl kleiden sollte, warum es »in Eile« gefeiert wurde und was das vergossene Blut bedeutete. |