| Luther 1984: | daß die Leute sie steinigen und mit ihren Schwertern erstechen und ihre Söhne und Töchter umbringen und ihre Häuser mit Feuer verbrennen. |
| Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Die Volksgemeinde soll sie dann steinigen und sie mit ihren Schwertern zerhauen; ihre Söhne und Töchter wird man umbringen und ihre Häuser in Flammen aufgehen lassen. |
| Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und die Versammlung soll sie steinigen und sie mit ihren Schwertern zerhauen; ihre Söhne und ihre Töchter soll man erschlagen und ihre Häuser mit Feuer vernichten-a-! -a) Hesekiel 24, 21; Jeremia 32, 29. |
| Schlachter 1952: | Und die Gemeinde soll sie steinigen und mit ihren Schwertern zerhauen; ihre Söhne und Töchter soll man erwürgen und ihre Häuser mit Feuer verbrennen. |
| Schlachter 2000 (05.2003): | Und die Versammlung soll sie steinigen und mit ihren Schwertern niederstechen; ihre Söhne und Töchter werden sie töten und ihre Häuser mit Feuer verbrennen. |
| Zürcher 1931: | und man steinige sie in der Gemeinde und zerhaue sie mit den Schwertern; man töte ihre Söhne und Töchter, und ihre Häuser verbrenne man. |
| Luther 1912: | daß die Leute sie steinigen und mit ihren Schwertern erstechen und ihre Söhne und Töchter erwürgen und ihre Häuser mit Feuer verbrennen. |
| Buber-Rosenzweig 1929: | Die Versammlung, sie werden Steine auf sie werfen, sie mit ihren Schwertern zerhauen, ihre Söhne und ihre Töchter wird man erwürgen, ihre Häuser wird man im Feuer verbrennen. |
| Tur-Sinai 1954: | Steinigen soll sie die Volksschar, mit ihren Schwertern zerhaun, ihre Söhne und Töchter erschlagen und ihre Häuser im Feuer verbrennen. |
| Luther 1545 (Original): | Also spricht der HErr HERR, Füre einen grossen Hauffen vber sie her auff, vnd gib sie in die Rappuse vnd Raub, |
| Luther 1545 (hochdeutsch): | die sie steinigen und mit ihren Schwertern erstechen und ihre Söhne und Töchter erwürgen und ihre Häuser mit Feuer verbrennen. |
| NeÜ 2024: | Die Versammlung soll sie steinigen und ihre Leichen mit Schwertern zerhauen. Ihre Söhne und Töchter soll man erschlagen und ihre Häuser niederbrennen. |
| Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und die Versammlung soll sie steinigen und mit ihren Schwertern zerhauen. Ihre Söhne und ihre Töchter soll man töten und ihre Häuser im Feuer verbrennen. -Parallelstelle(n): Hesekiel 16, 40.41; Hesekiel 24, 21; Jeremia 32, 29; Jeremia 39, 8; Jeremia 52, 13.14; 5. Mose 22, 21; Offenbarung 17, 16; Offenbarung 18, 8 |
| English Standard Version 2001: | And the host shall stone them and cut them down with their swords. They shall kill their sons and their daughters, and burn up their houses. |
| King James Version 1611: | And the company shall stone them with stones, and dispatch them with their swords; they shall slay their sons and their daughters, and burn up their houses with fire. |
| Westminster Leningrad Codex: | וְרָגְמוּ עֲלֵיהֶן אֶבֶן קָהָל וּבָרֵא אוֹתְהֶן בְּחַרְבוֹתָם בְּנֵיהֶם וּבְנֽוֹתֵיהֶם יַהֲרֹגוּ וּבָתֵּיהֶן בָּאֵשׁ יִשְׂרֹֽפוּ |