Luther 1984: | Wenn aber ein Stammesfürst sündigt und aus Versehen irgend etwas gegen des HERRN, seines Gottes, Gebote tut, was er nicht tun sollte, und so sich verschuldet |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «WENN ein Stammfürst sich versündigt und unvorsätzlich irgend etwas tut, wovon der HErr, sein Gott, geboten hat, daß man es nicht tun dürfe, und er dadurch in Verschuldung geraten ist, |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wenn ein Fürst sündigt und tut aus Versehen (irgend etwas) von alledem, was der HERR, sein Gott, zu tun verboten hat-1-, und wird schuldig-a-, -1) s. Anm. zu V. 13. a) 3. Mose 5, 17; 4. Mose 15, 22-29; Psalm 19, 13; 1. Timotheus 1, 13. |
Schlachter 1952: | Kommt es aber vor, daß ein Fürst sündigt und aus Versehen irgend etwas tut, wovon der HERR, sein Gott, geboten, daß man es nicht tun soll, und sich also verschuldet, |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn ein Fürst sündigt und aus Versehen irgendetwas tut, wovon der HERR, sein Gott, geboten hat, dass man es nicht tun soll, und so Schuld auf sich bringt, |
Zürcher 1931: | Wenn ein Fürst sich versündigt, indem er irgendeines von den Verboten des Herrn, seines Gottes, unwissentlich übertritt und sich so verschuldet, |
Luther 1912: | Wenn aber ein Fürst sündigt und irgend wider des Herrn, seines Gottes, Gebote tut, was er nicht tun sollte, und versieht etwas, daß er sich verschuldet, |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wo aber ein Fürst sündigt, daß er tat eins von allem, was nach SEINEN, seines Gottes, Geboten nicht getan werde, aus Irrung und wurde schuldig, |
Tur-Sinai 1954: | So ein Fürst sündigt, indem er eines von alledem, wovon der Ewige, sein Gott, geboten, daß es nicht getan werde, in Vergessenheit tut und so Schuld auf sich lädt, |
Luther 1545 (Original): | Wenn aber ein Fürst sundiget, vnd jrgent wider des HERRN, seins Gottes gebot thut, das er nicht thun solt, vnd versihets, das er sich verschuldet, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn aber ein Fürst sündiget und irgend wider des HERRN, seines Gottes, Gebot tut, das er nicht tun sollte, und versiehet es, daß er sich verschuldet, |
NeÜ 2024: | ... eines Oberen: Wenn einer der Oberen sündigt und unabsichtlich irgendetwas von dem tut, was Jahwe, sein Gott, verboten hat, wird er schuldig. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wo ein Fürst sündigt, dass er aus Versehen irgendetwas tut von alledem, was nach den Geboten Jahwehs, seines Gottes, nicht getan werden darf, und er lädt so Schuld auf sich, -Parallelstelle(n): 3. Mose 4, 2.3; 3. Mose 4, 13.14; 3. Mose 5, 17 |
English Standard Version 2001: | When a leader sins, doing unintentionally any one of all the things that by the commandments of the LORD his God ought not to be done, and realizes his guilt, |
King James Version 1611: | When a ruler hath sinned, and done [somewhat] through ignorance [against] any of the commandments of the LORD his God [concerning things] which should not be done, and is guilty; |
Westminster Leningrad Codex: | אֲשֶׁר נָשִׂיא יֶֽחֱטָא וְעָשָׂה אַחַת מִכָּל מִצְוֺת יְהוָה אֱלֹהָיו אֲשֶׁר לֹא תֵעָשֶׂינָה בִּשְׁגָגָה וְאָשֵֽׁם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 4, 22: Hier werden Opfer für die Sünden einer Führungsperson beschrieben. Das Blut des Opfers wurde nicht im Heiligtum versprengt, wie es beim Priester und der Versammlung der Fall war (4, 6.17), sondern kam nur auf den Brandopferaltar. |