Luther 1984: | Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid -a-Fremdlinge und Beisassen bei mir. -a) Psalm 39, 13. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «Der Landbesitz darf also nicht für immer verkauft werden, denn mir gehört das Land: ihr seid ja nur Fremdlinge und Beisassen bei mir. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und das Land soll nicht endgültig-1- verkauft werden, denn mir gehört das Land-a-; denn Fremde und Beisassen-2- seid ihr bei mir-b-. -1) d.h. bis zum Verfall des Rückkaufrechts. 2) s. Anm. zu V. 6. a) Hosea 9, 3. b) Psalm 39, 13. |
Schlachter 1952: | Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisassen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Ihr sollt das Land nicht für immer verkaufen; denn das Land gehört mir, und ihr seid Fremdlinge und Gäste bei mir. |
Zürcher 1931: | Grund und Boden darf nicht für immer verkauft werden, denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisassen bei mir. |
Luther 1912: | Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid a) Fremdlinge und Gäste vor mir. - a) Psalm 39, 13. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Nicht werde das Land in die Dauer verkauft, denn mein ist das Land, denn Gäste und Beisassen seid ihr bei mir. |
Tur-Sinai 1954: | Das Land aber soll nicht für immer verkauft werden; denn mein ist das Land, denn Fremdsassen seid ihr bei mir. |
Luther 1545 (Original): | Darumb solt jr das Land nicht verkeuffen ewigklich, Denn das Land ist mein, vnd jr seid Frembdlinge vnd Geste fur mir, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen ewiglich; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. |
NeÜ 2024: | Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Das Land soll nicht endgültig(a) verkauft werden, denn mein ist das Land; denn ihr seid Fremdlinge und Beisassen bei mir. -Fussnote(n): (a) o.: nicht permanent; nicht unwiederbringlich; w.: nicht zum Verschwinden -Parallelstelle(n): mein 2. Chronik 7, 20; Jeremia 27, 5; Joel 2, 18; Fremdlinge 1. Chronik 29, 15; Psalm 39, 13 |
English Standard Version 2001: | The land shall not be sold in perpetuity, for the land is mine. For you are strangers and sojourners with me. |
King James Version 1611: | The land shall not be sold for ever: for the land [is] mine; for ye [are] strangers and sojourners with me. |
Westminster Leningrad Codex: | וְהָאָרֶץ לֹא תִמָּכֵר לִצְמִתֻת כִּי לִי הָאָרֶץ כִּֽי גֵרִים וְתוֹשָׁבִים אַתֶּם עִמָּדִֽי |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 25, 23: In diesem Abschnitt werden Regelungen für Grundbesitz aufgestellt. 25, 23 das Land gehört mir. Gott gehört die Erde und alles was darauf ist (vgl. Psalm 24, 1). Die Israeliten waren in Wirklichkeit nur Pächter dieses Landes, durch die Gnade des Herrn. Landbesitz war deshalb nicht dauerhaft, sondern zeitweilig. |