Luther 1984: | -a-Man soll Gebanntes nicht verkaufen oder ablösen, das jemand dem HERRN durch einen Bann geweiht hat, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Gebannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. -a) V. 28-29: 4. Mose 18, 14; 21, 2; Josua 6, 18.26; Hesekiel 44, 29. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «JEDOCH alles mit dem Bann Belegte, das jemand von seinem gesamten Besitz dem HErrn mittels des Bannes weiht, es seien Menschen oder Vieh oder Stücke von seinem ererbten Grundbesitz, darf weder verkauft noch eingelöst werden: alles Gebannte ist dem HErrn hochheilig. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Jedoch alles Gebannte, das jemand für den HERRN mit dem Bann belegt-1-, von allem, was ihm gehört, von Mensch oder Vieh oder vom Feld seines Eigentums, (das) darf nicht verkauft und nicht eingelöst werden-a-. Alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig-b-. -1) d.i. die absolute Form, etwas für Gott zu weihen. a) 4. Mose 18, 14; Josua 6, 17-19; Hesekiel 44, 29. b) 3. Mose 21, 22. |
Schlachter 1952: | Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! |
Schlachter 2000 (05.2003): | Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes, nichts, das jemand dem HERRN gebannt hat, von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder das Feld seines Eigentums, verkaufen oder auslösen; alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig. |
Zürcher 1931: | Gebanntes jedoch, das jemand dem Herrn durch einen Bannfluch weiht von allem, was ihm gehört, es seien Menschen, Haustiere oder Äcker seines Erbgutes, darf unter keinen Umständen verkauft oder gelöst werden; alles Gebannte ist hochheilig und gehört dem Herrn. |
Luther 1912: | Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem Herrn verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Verbannte ist ein Hochheiliges dem Herrn. - 4. Mose 18, 14; 4. Mose 21, 2. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Jedoch alles Banngut das jemand IHM bannt, von allem was sein ist, von Mensch und Vieh und vom Feld seiner Hufe, soll nicht verkauft und nicht eingelöst werden, alles Banngut, Abheiligung vor Darheiligungen ist es IHM. |
Tur-Sinai 1954: | Jedoch alles Banngut, das jemand dem Ewigen bannt, von allem, was ihm gehört, von Mensch und Vieh und vom Feld seines Erbbesitzes, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Banngut gehört, hochheilig, dem Ewigen. |
Luther 1545 (Original): | Man sol kein Verbantes verkauffen, noch lösen, das jemand dem HERRN verbannet, von allem das sein ist, es sey Menschen, Vieh, oder Erbacker, Denn alles verbante ist das allerheiligst dem HERRN. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Man soll kein Verbanntes verkaufen, noch lösen, das jemand dem HERRN verbannet von allem, das sein ist, es seien Menschen Vieh oder Erbacker; denn alles Verbannte ist das Allerheiligste dem HERRN. |
NeÜ 2024: | Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchstheilig und gehört Jahwe. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Alles Gebannte jedoch, das jemand Jahweh bannt(a), alles, was sein ist, vom Menschen oder vom Vieh oder vom Feld, aus seinem ‹erblichen› Besitztum, darf nicht verkauft und nicht gelöst werden. Alles Gebannte ist Jahweh hochheilig(b). -Fussnote(n): (a) d. h.: alles, was jemand mit dem Bann belegt und so Jahweh weiht (b) eigtl.: ist Jahweh ein Heiliges der Heiligen; d. h.: was einmal so gelobt ist, gehört Jahweh als dem Heiligtum heilig. -Parallelstelle(n): Gebannte 3. Mose 27, 21; Josua 6, 17-19; Esra 10, 8; hochheilig 3. Mose 21, 22 |
English Standard Version 2001: | But no devoted thing that a man devotes to the LORD, of anything that he has, whether man or beast, or of his inherited field, shall be sold or redeemed; every devoted thing is most holy to the LORD. |
King James Version 1611: | Notwithstanding no devoted thing, that a man shall devote unto the LORD of all that he hath, [both] of man and beast, and of the field of his possession, shall be sold or redeemed: every devoted thing [is] most holy unto the LORD. |
Westminster Leningrad Codex: | אַךְ כָּל חֵרֶם אֲשֶׁר יַחֲרִם אִישׁ לַֽיהוָה מִכָּל אֲשֶׁר לוֹ מֵאָדָם וּבְהֵמָה וּמִשְּׂדֵה אֲחֻזָּתוֹ לֹא יִמָּכֵר וְלֹא יִגָּאֵל כָּל חֵרֶם קֹֽדֶשׁ קָֽדָשִׁים הוּא לַיהוָֽה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 27, 1: Maßgebliche Gesetze über Gelübde, Tiere, Häuser und Landbesitz werden erteilt. |