Luther 1984: | und wirst in die Nähe der -a-Ammoniter kommen. Denen sollst du keinen Schaden tun noch sie bekriegen; ich will dir vom Lande der Ammoniter nichts zum Besitz geben, denn ich hab's den Söhnen Lot zum Besitz gegeben. - -a) 1. Mose 19, 38. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | und wirst nun in die Nähe des Gebiets der Ammoniter kommen. Greife sie nicht an und laß dich in keinen Krieg mit ihnen ein! denn ich werde dir vom Lande der Ammoniter nichts zum Besitz geben, weil ich es den Nachkommen Lots zum Erbbesitz verliehen habe.' - |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | und dich den Söhnen Ammon nähern, (bis du ihrer Grenze) gegenüber(stehst). Du sollst sie nicht befehden und dich nicht in Streit mit ihnen einlassen, denn ich werde dir von dem Land der Söhne Ammon keinen Besitz geben-a-! Denn ich habe es den Söhnen Lot zum Besitz gegeben-b-. - -a) Richter 11, 15; Jesaja 15, 1. b) V. 37; 1. Mose 19, 38; Josua 13, 10; 2. Chronik 20, 10. |
Schlachter 1952: | vorüber und wirst nahe zu den Kindern Ammon kommen; die sollst du nicht befehden, noch bekriegen, denn ich will dir von dem Lande der Kinder Ammon nichts zu besitzen geben; denn ich habe es den Kindern Lot zu besitzen gegeben. |
Schlachter 2000 (05.2003): | und du wirst nahe zu den Ammonitern kommen; die sollst du nicht angreifen noch einen Krieg mit ihnen beginnen, denn ich will dir von dem Land der Ammoniter keinen Besitz geben; denn ich habe es den Kindern Lots als Besitztum gegeben. |
Zürcher 1931: | so wirst du ganz in die Nähe der Ammoniter kommen; bekämpfe sie nicht und fange keinen Krieg mit ihnen an! Ich werde dir von dem Lande der Ammoniter nichts zu eigen geben; denn den Söhnen Lots habe ich es zum Eigentum gegeben. |
Luther 1912: | und wirst nahe kommen gegen die Kinder Ammon. Denen sollst du nicht Schaden tun noch sie bekriegen; denn ich will dir des Landes der Kinder Ammon nichts zu besitzen geben; denn ich habe es a) den Kindern Lot zu besitzen gegeben. - a) 1. Mose 19, 38. |
Buber-Rosenzweig 1929: | und wirst nun den Söhnen Ammons herzu nahen, bedränge sie nimmer, errege dich nicht gegen sie, denn ich gebe nicht vom Land der Söhne Animons dir Erbe, denn den Söhnen Lots habe ich es als Erbe gegeben. |
Tur-Sinai 1954: | und näherst dich den Söhnen Ammons; bedränge sie nicht und fordere sie nicht heraus! Denn ich werde dir vom Land der Söhne Ammons nicht Erbbesitz geben, denn den Söhnen Lots habe ich es zum Erbbesitz gegeben. |
Luther 1545 (Original): | vnd wirst nahe komen gegen die kinder Ammon, die soltu nicht beleidigen noch bekriegen, Denn ich wil dir des Lands der kinder Ammon nichts zu besitzen geben, denn ich habs den kindern Lot zu besitzen gegeben. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | und wirst nahe kommen gegen die Kinder Ammon. Die sollst du nicht beleidigen noch bekriegen; denn ich will dir des Landes der Kinder Ammon nichts zu besitzen geben, denn ich hab's den Kindern Lot zu besitzen gegeben. |
NeÜ 2024: | und in die Nähe der Ammoniter (Die "Ammoniter" lebten nordöstlich vom Toten Meer.) kommen. Greif sie nicht an und lass dich auf keinen Streit mit ihnen ein, denn ich werde dir vom Land der Ammoniter nichts geben, weil ich es den Nachkommen Lots zum Erbbesitz gab.- |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | und du wirst herannahen, wirst gegenüber die Söhne Ammons [kommen]. Du sollst sie nicht befehden und dich nicht in Streit mit ihnen einlassen, denn ich werde dir nichts vom Land der Söhne Ammons zum Erbbesitz geben, denn ich habe es den Söhnen Lots zum Erbbesitz gegeben.' -Parallelstelle(n): 5. Mose 2, 37; Richter 11, 15; 2. Chronik 20, 10 |
English Standard Version 2001: | And when you approach the territory of the people of Ammon, do not harass them or contend with them, for I will not give you any of the land of the people of Ammon as a possession, because I have given it to the sons of Lot for a possession.' |
King James Version 1611: | And [when] thou comest nigh over against the children of Ammon, distress them not, nor meddle with them: for I will not give thee of the land of the children of Ammon [any] possession; because I have given it unto the children of Lot [for] a possession. |
Westminster Leningrad Codex: | וְקָרַבְתָּ מוּל בְּנֵי עַמּוֹן אַל תְּצֻרֵם וְאַל תִּתְגָּר בָּם כִּי לֹֽא אֶתֵּן מֵאֶרֶץ בְּנֵי עַמּוֹן לְךָ יְרֻשָּׁה כִּי לִבְנֵי לוֹט נְתַתִּיהָ יְרֻשָּֽׁה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 2, 1: S. Anm. zu 4. Mose 20, 14-21, 35 zur Erklärung des Hintergrundes. 2, 1 Dieser Abschnitt handelt von Israels Begegnungen mit verwandten Völkern - den Edomitern (V. 1-8), Moabitern (V. 9-18) und Ammonitern (V. 19-23). 2, 1 dem Weg zum Roten Meer. Vgl. 4. Mose 21, 4. Nachdem sie lange Zeit in Kadesch verbracht hatten, brachen die Israeliten erneut auf den Befehl des Herrn durch Mose auf. Ihr Weg verlief weg vom verheißenen Land in südöstlicher Richtung zum Golf von Akaba. Somit begann ihr Umherziehen, das eigentlich ein Ende finden sollte. zogen … um das Bergland Seir. Israel zog viele Tage in der Umgebung des Gebirges Seir umher, das im Gebiet der Edomiter südlich des Toten Meeres lag und sich entlang der Ostseite der Arava ausbreitete. |