Luther 1984: | Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib. Du sollst -a-nicht begehren deines Nächsten Haus, Acker, Knecht, Magd, Rind, Esel noch alles, was sein ist. -a) Micha 2, 2. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib und sollst dich nicht nach dem Hause deines Nächsten gelüsten lassen, nach seinem Felde, nach seinem Knecht und seiner Magd, nach seinem Ochsen und seinem Esel und nach allem, was deinem Nächsten gehört!'» |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und du sollst die Frau deines Nächsten nicht begehren-a-. Und du sollst dich nicht gelüsten lassen-b- nach dem Haus deines Nächsten (noch) nach seinem Feld, noch nach seinem Knecht, noch nach seiner Magd, (noch) nach seinem Rind, noch nach seinem Esel, noch nach allem, was dein Nächster hat. -a) Hiob 31, 9; 2. Samuel 11, 2-4; Sprüche 6, 25. b) Römer 7, 7. |
Schlachter 1952: | Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weibes; laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Hauses, noch seines Ackers, noch seines Knechtes, noch seiner Magd, noch seines Ochsen, noch seines Esels, noch alles dessen, was dein Nächster hat. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Du sollst nicht begehren die Frau deines Nächsten; und du sollst dich nicht gelüsten lassen nach dem Haus deines Nächsten, noch nach seinem Acker, noch nach seinem Knecht, noch nach seiner Magd, noch nach seinem Rind, noch nach seinem Esel, noch nach allem, was dein Nächster hat! |
Zürcher 1931: | Du sollst nicht verlangen nach dem Weibe deines Nächsten und nicht begehren nach dem Hause oder Acker deines Nächsten, nach seinem Sklaven oder seiner Sklavin, nach seinem Rinde oder seinem Esel, nach irgend etwas, was dein Nächster hat. |
Luther 1912: | Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weibes. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus, Acker, Knecht, Magd, Ochsen, Esel noch alles, was sein ist. |
Buber-Rosenzweig 1929: | [18] Und begehre nicht das Weib deines Genossen, und lasse dich nicht lüsten nach dem Haus deines Genossen, seinem Feld und seinem Knecht und seiner Magd, seinem Ochsen und seinem Esel, und was alles deines Genossen ist. |
Tur-Sinai 1954: | Und du sollst nicht begehren das Weib deines Nächsten! 18. Und du sollst dich nicht gelüsten lassen nach dem Haus deines Nächsten, nach seinem Feld, nach seinem Knecht und nach seiner Magd, nach seinem Ochsen und seinem Esel, nach allem, was deinem Nächsten gehört.' |
Luther 1545 (Original): | Las dich nicht gelüsten deines Nehesten Weib. Du solt nicht begeren deines Nehesten Haus, Acker, Knecht, Magd, ochsen, esel, Noch alles was sein ist. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weib. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus, Acker, Knecht, Magd, Ochsen, Esel noch alles, was sein ist. |
NeÜ 2024: | Und die Frau deines Nächsten sollst du nicht begehren! Begehre auch nicht sein Haus, sein Feld, seinen Sklaven oder seine Sklavin, sein Rind oder seinen Esel oder sonst etwas, das ihm gehört! |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und du sollst dich nicht gelüsten lassen nach der Frau deines Nächsten und dich nicht gelüsten lassen nach dem Haus deines Nächsten noch nach seinem Feld noch nach seinem Knecht noch nach seiner Magd noch nach seinem Rind noch nach seinem Esel noch nach allem, was deinem Nächsten gehört.' -Parallelstelle(n): 2. Samuel 11, 2-4; Sprüche 6, 25; Matthäus 5, 28; Römer 7, 7; Kolosser 3, 5; Jakobus 1, 14.15; 1. Johannes 2, 16 |
English Standard Version 2001: | 'And you shall not covet your neighbor's wife. And you shall not desire your neighbor's house, his field, or his male servant, or his female servant, his ox, or his donkey, or anything that is your neighbor's.' |
King James Version 1611: | Neither shalt thou desire thy neighbour's wife, neither shalt thou covet thy neighbour's house, his field, or his manservant, or his maidservant, his ox, or his ass, or any [thing] that [is] thy neighbour's. |
Westminster Leningrad Codex: | וְלֹא תַחְמֹד אֵשֶׁת רֵעֶךָ וְלֹא תִתְאַוֶּה בֵּית רֵעֶךָ שָׂדֵהוּ וְעַבְדּוֹ וַאֲמָתוֹ שׁוֹרוֹ וַחֲמֹרוֹ וְכֹל אֲשֶׁר לְרֵעֶֽךָ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 5, 1: Als Mose mit seiner zweiten Ansprache an das Volk Israel begann, erinnerte er sie an die Ereignisse und die wesentlichen Gebote Gottes, die die Grundlage des sinaitischen Bundes bildeten (5, 1-33; s. 2. Mose 19, 1-20, 21). In 6, 1-11, 32 erläuterte Mose die ersten 3 der Zehn Gebote und wendete sie auf die gegenwärtige Situation des Volkes an. 5, 1 Höre, Israel. Das Verb »hören« beinhaltet den Gedanken von »gehorchen«. Vom ganzen Volk wurde die Art Hören verlangt, die zum Gehorsam führt (vgl. 6, 4; 9, 1; 20, 3; 27, 9). |