5. Mose 24, 17

Das fünfte Buch Mose, Deuteronomium

Kapitel: 24, Vers: 17

5. Mose 24, 16
5. Mose 24, 18

Luther 1984:Du sollst das Recht des -a-Fremdlings und der Waise nicht beugen und sollst der -b-Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. -a) 2. Mose 22, 20; 23, 6.9. b) 2. Mose 22, 21.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):«Du sollst das Recht eines Nichtisraeliten und einer Waise nicht beugen und das Kleid einer Witwe nicht pfänden;
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Du sollst das Recht eines Fremden (und) einer Waise nicht beugen-a-; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden. -a) 5. Mose 27, 19; 2. Mose 22, 20.21; Hiob 24, 3.9; Jeremia 22, 3; Mal. 3, 5.
Schlachter 1952:Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen.
Schlachter 2000 (05.2003):Du sollst das Recht eines Fremdlings einer Waise nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfand nehmen.
Zürcher 1931:Du sollst das Recht des Fremdlings und der Waise nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. -2. Mose 23, 6.9; 5. Mose 27, 19.
Luther 1912:Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. - 2. Mose 22, 20.21.
Buber-Rosenzweig 1929:Biege nicht das Recht eines Gastsassen, einer Waise, beschlagnahme nicht das Gewand einer Witwe,
Tur-Sinai 1954:Du sollst das Recht eines Fremdlings, einer Waise nicht beugen und nicht pfänden das Kleid einer Witwe.
Luther 1545 (Original):Du solt das Recht des Frembdlingen vnd des Waisen nicht beugen, Vnd solt der Widwe nicht das Kleid zum pfand nemen.
Luther 1545 (hochdeutsch):Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfande nehmen.
NeÜ 2024:Das Recht eines Fremden oder einer Waise darfst du nicht beugen, und den Mantel einer Witwe darfst du nicht als Pfand nehmen.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Beuge nicht das Recht eines Fremdlings, einer Waise; und pfände nicht das Kleid einer Witwe.
-Parallelstelle(n): Recht 5. Mose 27, 19; 2. Mose 22, 21.22; Sprüche 22, 22.23; Jeremia 22, 3; Sacharja 7, 10; Maleachi 3, 5; Kleid 2. Mose 22, 26.27; Hiob 24, 9
English Standard Version 2001:You shall not pervert the justice due to the sojourner or to the fatherless, or take a widow's garment in pledge,
King James Version 1611:Thou shalt not pervert the judgment of the stranger, [nor] of the fatherless; nor take a widow's raiment to pledge:
Westminster Leningrad Codex:לֹא תַטֶּה מִשְׁפַּט גֵּר יָתוֹם וְלֹא תַחֲבֹל בֶּגֶד אַלְמָנָֽה



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:24, 17: Die Ausübung des Gesetzes sollte in Gerechtigkeit gegenüber allen Mitgliedern der Gesellschaft erfolgen, einschließlich derjenigen, die über wenig Macht und Einfluss verfügen, z.B. Witwen, Waisen und Einwanderern.



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