Luther 1984: | Wenn jemand dem HERRN ein -a-Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er sich zu etwas verpflichten will, so soll er sein Wort nicht brechen, sondern alles tun, wie es über seine Lippen gegangen ist.-b- -a) 3. Mose 27, 2-25; 5. Mose 23, 22; Richter 11, 35; Prediger 5, 3.4. b) 4. Mose 6, 1-21. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «Wenn ein Mann dem HErrn ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, durch den er sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so darf er sein Wort nicht brechen: genauso, wie er es ausgesprochen hat, soll er es auch ausführen. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt-a- oder einen Eid schwört, ein Enthaltungsgelübde auf seine Seele zu nehmen, dann soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er tun-b-. -a) 4. Mose 6, 2; 3. Mose 27, 2. b) Josua 9, 18; Richter 11, 35; 2. Chronik 36, 13; Psalm 50, 14; Matthäus 5, 33; 14, 9. |
Schlachter 1952: | Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er handeln. |
Zürcher 1931: | Wenn ein Mann dem Herrn ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, sich eine Enthaltung auferlegen zu wollen, so soll er sein Wort nicht brechen; genau wie er es ausgesprochen hat, soll er es halten. -5. Mose 23, 21. |
Luther 1912: | Wenn jemand dem Herrn a) ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. - a) 3. Mose 27, 2-25; 5. Mose 23, 22; Richter 11, 35; Prediger 5, 3.4. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wenn ein Mann IHM ein Gelübde gelobt oder schwört einen Schwur, seiner Seele eine Bindung zu überbinden, darf er nicht preisgeben seine Rede, allwie es aus seinem Munde fuhr, soll er tun. |
Tur-Sinai 1954: | Wenn ein Mann dem Ewigen ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, seiner Seele eine Verbindlichkeit aufzuerlegen, so soll er sein Wort nicht brechen; gemäß all dem, was aus seinem Mund gekommen, soll er tun. |
Luther 1545 (Original): | Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde thut, oder einen Eid schweret, das er seine Seele verbindet, Der sol sein wort nicht schwechen, sondern alles thun, wie es zu seinem munde ist ausgegangen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwöret, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht schwächen, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. |
NeÜ 2024: | (3) Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wenn ein Mann Jahweh ein Gelübde gelobt oder einen Eid schwört, eine Verpflichtungserklärung(a) auf seine Seele zu binden, darf er sein Wort nicht brechen: Nach allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, muss er tun. -Fussnote(n): (a) o.: etwas Bindendes; so a. i. Folg. -Parallelstelle(n): Gelübde 4. Mose 6, 2; 3. Mose 27, 2; tun 5. Mose 23, 22.23; Psalm 15, 4; Psalm 50, 14; Psalm 66, 13.14; Psalm 116, 14; Prediger 5, 3.4; Matthäus 5, 33 |
English Standard Version 2001: | If a man vows a vow to the LORD, or swears an oath to bind himself by a pledge, he shall not break his word. He shall do according to all that proceeds out of his mouth. |
King James Version 1611: | If a man vow a vow unto the LORD, or swear an oath to bind his soul with a bond; he shall not break his word, he shall do according to all that proceedeth out of his mouth. |
Westminster Leningrad Codex: | אִישׁ כִּֽי יִדֹּר נֶדֶר לַֽיהוָה אֽוֹ הִשָּׁבַע שְׁבֻעָה לֶאְסֹר אִסָּר עַל נַפְשׁוֹ לֹא יַחֵל דְּבָרוֹ כְּכָל הַיֹּצֵא מִפִּיו יַעֲשֶֽׂה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 30, 1: Dieses Kapitel fügte zu den Gesetzen über Gelübde in 3. Mose 27, 1-33 weitere Klarstellungen hinzu. Das grundlegende Prinzip für Männer wird in V. 3 wiederholt. Dann wurde das Recht durchgesetzt, dass ein Mann auch für die Gelübde verantwortlich war, die Frauen in seiner Familie ablegten (V. 4-17). Ein Vater oder Ehemann konnte über das Gelübde seiner Tochter oder seiner Frau bestimmen, aber wenn er von dem Gelübde wusste, aber schwieg, bedeutete das, dass es erfüllt werden musste. |