Luther 1984: | welcher ist das -a-Unterpfand unsres Erbes, zu unsrer Erlösung, daß wir sein Eigentum würden zum Lob seiner Herrlichkeit. -a) 2. Korinther 1, 22; 5, 5. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | der das Angeld-1- für unser Erbe ist (und) für die Erlösung seiner Eigentumsgemeinde (Bürgschaft leistet), zum Lobpreis seiner Herrlichkeit. -1) o: Unterpfand, vgl. 2. Korinther 1, 22. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Der ist das Unterpfand unseres Erbes-1a-, auf die Erlösung (seines) Eigentums zum Preise seiner Herrlichkeit. -1) o: die Anzahlung auf unser Erbe. a) 2. Korinther 5, 5. |
Schlachter 1952: | welcher das Pfand-1- unsres Erbes ist bis zur Erlösung des Eigentums, zum Preise seiner Herrlichkeit. -1) Angeld.++ |
Schlachter 1998: | der das Unterpfand-1- unseres Erbes ist bis zur Erlösung des Eigentums, zum Lob seiner Herrlichkeit. -1) o: Angeld; eine Vorauszahlung, mit der man sich zur Aus-händigung des Ganzen bzw. zur Vertragserfüllung verpflichtete.++ |
Schlachter 2000 (05.2003): | der das Unterpfand unseres Erbes ist bis zur Erlösung des Eigentums, zum Lob seiner Herrlichkeit. |
Zürcher 1931: | der (schon jetzt) das Angeld unsres Erbes ist für die Erlösung seines Eigentums zum Lobe seiner Herrlichkeit. -2. Korinther 1, 22; 5, 5; Maleachi 3, 17; 1. Petrus 2, 9. |
Luther 1912: | welcher a) ist das Pfand unsers Erbes zu unsrer Erlösung, daß wir sein Eigentum würden zu Lob seiner Herrlichkeit. - a) 2. Korinther 1, 22; 2. Korinther 5, 5. |
Luther 1912 (Hexapla 1989): | welcher -a-ist das Pfand unsers Erbes zu unsrer Erlösung, daß wir sein Eigentum würden zu Lob seiner Herrlichkeit. -a) 2. Korinther 1, 22; 5, 5. |
Luther 1545 (Original): | welcher ist das pfand vnsers Erbes, zu vnser erlösung, das wir sein Eigenthum würden, zu lob seiner Herrligkeit. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | welcher ist das Pfand unsers Erbes zu unserer Erlösung, daß wir sein Eigentum würden zu Lob seiner Herrlichkeit. |
Neue Genfer Übersetzung 2011: | Der Heilige Geist ist gewissermaßen eine Anzahlung, die Gott uns macht, der erste Teil unseres himmlischen Erbes; Gott verbürgt sich damit für die vollständige Erlösung derer, die sein Eigentum sind. Und auch das soll zum Ruhm seiner 'Macht und' Herrlichkeit beitragen. |
Albrecht 1912/1988: | Der ist das Angeld unsers Erbes-a-, und er verbürgt uns die Befreiung-b-, die Gottes Volk erlangen soll, damit man rühme Gottes Herrlichkeit. -a) Römer 8, 23. b) Römer 8, 21.23. |
Meister: | welcher ist das Angeld-a- unsers Erbes, zur Erlösung-b- des Eigentums-c-, zum Lobe Seiner Herrlichkeit-d-! -a) 2. Korinther 1, 22; 5, 5. b) Lukas 21, 28; Römer 8, 23; Epheser 4, 30. c) Apostelgeschichte 20, 28; 1. Petrus 2, 9. d) Vers(e) 6.12. |
Menge 1949 (Hexapla 1997): | der das Angeld-1- für unser Erbe ist (und) für die Erlösung seiner Eigentumsgemeinde (Bürgschaft leistet), zum Lobpreis seiner Herrlichkeit. -1) o: Unterpfand, vgl. 2. Korinther 1, 22. |
Nicht revidierte Elberfelder 1905: | welcher das Unterpfand unseres Erbes ist, zur-1- Erlösung des erworbenen Besitzes, zum Preise seiner Herrlichkeit. -1) o: für die, o: bis zur.++ |
Revidierte Elberfelder 1985-1991: | Der ist das Unterpfand unseres Erbes-1a- auf die Erlösung (seines) Eigentums zum Preise seiner Herrlichkeit. -1) o: die Anzahlung auf unser Erbe. a) 2. Korinther 5, 5. |
Robinson-Pierpont (01.12.2022): | der die Sicherheit unseres Erbes ist, zur Erlösung des Eigentums zum Lob seiner Herrlichkeit. |
Interlinear 1979: | der ist Angeld auf unser Erbteil, für Erlösung des Eigentums, zum Lob seiner Herrlichkeit. |
NeÜ 2024: | Dieser Geist ist die Anzahlung auf unser Erbe und ‹die Garantie für› die vollständige Erlösung seines Eigentums. Auch das dient zum Lob seiner Herrlichkeit. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | der das Angeld unseres Erbes ist zur Erlösung des erworbenen Eigentums, zum Lob seiner Herrlichkeit. -Parallelstelle(n): Epheser 1, 18*; 2. Korinther 5, 5*; Angeld 2. Korinther 1, 22; Erlösung Epheser 4, 30; Römer 8, 23* |
English Standard Version 2001: | who is the guarantee of our inheritance until we acquire possession of it, to the praise of his glory. |
King James Version 1611: | Which is the earnest of our inheritance until the redemption of the purchased possession, unto the praise of his glory. |
Robinson-Pierpont 2022: | ὅς ἐστιν ἀρραβὼν τῆς κληρονομίας ἡμῶν, εἰς ἀπολύτρωσιν τῆς περιποιήσεως, εἰς ἔπαινον τῆς δόξης αὐτοῦ. |
Franz Delitzsch 11th Edition: | כִּי זֶה עֶרְבוֹן נַחֲלָתֵנוּ לִפְדּוֹת־לוֹ עַם סְגֻלָּה לִתְהִלַּת כְּבוֹדוֹ |
Kommentar: | |
Peter Streitenberger 2022: | Mit einem Relativsatz wird nun der verheißene und gekommene Geist Gottes genauer beschrieben und zwar als Garantie und Sicherheit, dass wir das Erbe erhalten werden. Das Wort ἀρραβὼν („Pfand“, „Garantie“, „Unterpfand“, „Anzahlung“, „Vorgeschmack“) verwendet die LXX im negativen Kontext auch in Genesis 38.17, wo Juda der Tamar als Sicherheit (nicht als Anzahlung) für Hurerei einen Stab, einen Ring und eine Schnur gibt, danach erst wollte er mit einem Ziegenbock die Dienste ganz bezahlen. Ein Pfand dient also dem Empfänger einer Sache oder Leistung, diese garantiert zu bekommen. Und so ist es auch in diesem Vers: Der Geist ist die Garantie, dass wir eines Tages das Erbe antreten werden. Im zweiten Satz wird der Zweck des Unterpfands erklärt, indem Paulus diesen als nötig zur Erlösung des Besitzes, d.h. des verheißenen Erbes, beschreibt, das den Endzweck hat, Gottes Herrlichkeit zu verherrlichen. Zum Begriff περιποίησις („Besitz, Eigentum“) vgl. Maleachi 3.17: „καὶ ἔσονταί μοι λέγει κύριος παντοκράτωρ εἰς ἡμέραν ἣν ἐγὼ ποιῶ εἰς περιποίησιν“. „Und sie werden mir, spricht der HERR der Heerscharen, zum Eigentum sein an dem Tag, den ich machen werde“. Es könnte sich das Wort auf unser Eigentum des Erbes beziehen oder auf das Eigentum Gottes, das sind die Erlösten. |
John MacArthur Studienbibel: | 1, 3: Dieser Abschnitt beschreibt Gottes Meisterplan des Heils in Begriffen der Vergangenheit (Erwählung, V. 3-6a), Gegenwart (Erlösung, V. 6b-11) und Zukunft (Erbe, V. 12-14). Aus anderer Perspektive gesehen, stellt er den Vater heraus (V. 3-6), den Sohn (V. 7-12) und den Heiligen Geist (V. 13-16). 1, 3 Gepriesen. Abgeleitet vom gr. Wort eulogeo, was wörtl. »Gutes sagen« und somit »segnen« bedeutet. Gott zu preisen ist die erhabendste Pflicht aller Kreatur (s. Anm. zu Römer 1, 18-21; vgl. Offenbarung 5, 13). Gott … der uns gesegnet hat mit jedem geistlichen Segen. In seiner vorsehenden Gnade hat Gott den Gläubigen schon jetzt den vollen Segen gegeben (Römer 8, 28; Kolosser 2, 10; Jakobus 1, 17; 2. Petrus 1, 3). »Geistlich« bedeutet nicht immateriellen Segen im Gegensatz zu materiellem, sondern vielmehr, dass dieser Segen das Werk Gottes ist, der die übernatürliche und geistliche Quelle allen Segens ist. in den himmlischen Regionen. Wörtl. »in den Himmlischen«. Das bezieht sich auf Gottes himmlisches Reich, dem alle seine Segnungen entstammen (vgl. V. 20; 2, 6; 3, 10; 6, 12). in Christus. Gottes überströmende Segnungen gehören nur den Gläubigen, die durch Glauben an Christus seine Kinder sind und denen somit das gehört, was Christus hat - einschließlich seiner Gerechtigkeit, Hilfsquellen, Vorrechte, Stellung und Macht (vgl. Römer 8, 16.17). 1, 3 die wir vorherbestimmt sind. Bevor die Erde gebildet wurde, bestimmte Gott in seiner Souveränität, dass jeder erwählte Sünder - gleichgültig wie verkommen, nutzlos und todeswürdig er war - durch Glauben an Christus gerecht gemacht werden sollte. S. Anm. zu V. 4. der alles wirkt. Von dem Wort, das hier mit »wirkt« übersetzt ist, stammen die Begriffe »Energie«, »energisch« usw. ab. Als Gott die Welt erschuf, gab er ihr genügend Energie, damit sie sofort so funktionieren konnte, wie er es beschlossen hatte. Sie war nicht nur fertig und funktionstüchtig, sondern sie wurde funktionierend erschaffen. Da Gott alle seine Pläne »nach dem Ratschluss seines Willens« ausführt, stärkt er auch jeden Gläubigen mit der nötigen Kraft für seine geistliche Vollendung (vgl. Philemon 1, 6; 2, 13). |